Begründung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsrecht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Begründung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • 1.1 Ausschreibung
  • 1.2 Geschlechtsneutral § 1 AGG
  • 1.3 Schwerbehindertenquote § 81 I SGB IX
  • 1.4 Teilzeittätigkeit § 7 TzBfG
  • 2. Vorstellungskosten
  • 3. Abschluss des Arbeitsvertrages
  • 3.2 Formfreiheit
  • 3.3 Befristetes Arbeitsverhältnis 14 II TzBfG
  • 3.4 Nachweisgesetz

Quiz zum Vortrag

  1. Reisekosten
  2. Übernachtungskosten
  3. Kosten für Bewerbungsunterlagen
  4. Lohnausfall
  1. Dass auf Verlangen des Betriebsrates die Stelle zunächst betriebsintern ausgeschrieben wird.
  2. Dass eine Stellenausschreibung geschlechtsneutral formuliert ist.
  3. Dass eine Information an die Agentur für Arbeit folgt, um prüfen zu können, inwieweit Schwerbehinderte berücksichtigt werden können.
  4. Dass, sofern die Frauenquote nicht erfüllt ist, die Ausschreibung nur für Frauen erfolgt.
  5. Dass ein Teilzeitarbeitsplatz in einer Ausschreibung als solcher bezeichnet wird.
  1. § 81 SGB IX
  2. § 81 SGB VI
  3. § 81 SGB II
  4. § 81 SGB III
  5. § 81 SGB I
  1. MuSchG
  2. ArbZG
  3. JArbSchG
  4. GVG
  5. StPO
  1. Mindestens 5 % der Arbeitsplätze
  2. Mindestens 1 % der Arbeitsplätze
  3. Mindestens 2 % der Arbeitsplätze
  4. Mindestens 3 % der Arbeitsplätze
  5. Mindestens 4 % der Arbeitsplätze
  1. Bei Betriebsvereinbarungen
  2. Beim Abschluss von Tarifverträgen
  3. Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  4. Bei der Befristung eines Arbeisverhältnisses
  5. Beim Abschuss eines Arbeitsvertrages
  1. Ja, er kann spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen.
  2. Ja, er kann sofort einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen.
  3. Nur Angestellte haben einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, Arbeiter haben keinen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
  4. Nur Arbeiter haben einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, Angestellte haben keinen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
  5. Nein

Dozent des Vortrages Begründung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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