Bauwerkvertragsrecht (650a ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Bauwerkvertragsrecht (650a ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Werkvertrag“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bauwerkvertragsrecht
  • Möglichkeiten der Vertragsänderung
  • Vergütungsanspruch
  • Verbraucherbauvertrag
  • Architekten- und Ingenieurvertrag, §§ 650p ff. BGB
  • Bauträgervertrag, § 650u BGB
  • Möglichkeiten der Fallbeispiel: Das Strandhaus
  • Falllösung: Das Strandhaus

Quiz zum Vortrag

  1. Ein Bauwerk ist eine unbewegliche Sache.
  2. Ein Bauwerk muss eine nicht nur vorübergehende Verbindung mit dem Erdboden aufweisen.
  3. Ein Bauwerk wird durch Verwendung von Materialien und Arbeitskraft hergestellt.
  4. Ein Bauwerk muss mindestens zur Hälfte unterkellert sein.
  1. Wenn der Vertrag notariell beurkundet wurde.
  2. Wenn der Bauunternehmer das Widerrufsrecht ausschließt.
  3. Wenn die vertragliche Vergütung weniger als 50.000 € beträgt.
  4. Wenn die vertraglichen Leistungen innerhalb eines Monats erfüllt werden.
  1. Werkvertrag und Kaufvertrag
  2. Werkvertrag und Mietvertrag
  3. Dienstvertrag und Kaufvertrag
  4. Dienstvertrag und Mietvertrag
  1. Sie entsteht kraft Gesetzes.
  2. Sie bietet immer ausreichenden Schutz für den Unternehmer.
  3. Sie muss rechtsgeschäftlich vereinbart werden.

Dozent des Vortrages Bauwerkvertragsrecht (650a ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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