Archiv - Die Anklageklausur Teil 2: Aufbau Gutachten, Prozessualer Tatbegriff, Exkurs Konkurrenzen von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Die Anklageklausur Teil 2: Aufbau Gutachten, Prozessualer Tatbegriff, Exkurs Konkurrenzen“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafprozess - Die Anklageklausur“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Prozessstation
  • Funktionen der Anklageschrift
  • Prozessualer Tatbegriff
  • Exkurs Konkurrenzen

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, das wäre ein Verstoß gegen das Akkusationsprinzip.
  2. Durch einen richterlichen Hinweis gemäß § 265 StPO ist dieser Fehler heilbar.
  3. Nein, nur ein Fehler in der Informationsfunktion ist nicht heilbar.
  1. In Tateinheit
  2. In Tatmehrheit
  3. In Gesetzeskonkurrenz, da die Körperverletzung eine typische Begleittat ist.
  1. Nach Rspr. ja soweit sie in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen und ein gemeinsames subjektives Element vorliegt.
  2. Nur nach Lit. soweit sie in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen und ein gemeinsames subjektives Element vorliegt.
  3. Nein es liegt Tatmehrheit vor.
  1. In Tateinheit.
  2. In Tatmehrheit.
  3. § 267 StGB ist mitbestrafte Vortat.
  4. § 267 StGB tritt im Wege der Konsumtion zurück.

Dozent des Vortrages Archiv - Die Anklageklausur Teil 2: Aufbau Gutachten, Prozessualer Tatbegriff, Exkurs Konkurrenzen

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Prozessualer Tatbegriff. Definition 1. Schritt: Tat = in persönl. und sachl. Hinsicht des Verfahrens ...

... Keine Heilung möglich. Widerspruch zum Akkusationsprinzip. Folge: Verfahrenshindernis ...

... Natürliche Handlung, Natürliche Handlungseinheit, Rechtliche Handlungseinheit soweit ...

... PTB zu GTB, Zusammengesetzte TB. Ausnahme: Kann Folge nicht nur fahrlässig, sondern auch ...

... bei Handlungseinheiten 2. Subsidiarität. Begriff: TB hilfsweise nur ...

... Tat zusammentrifft, sodass sein Unrechts-und Schuldgehalt durch die schwere Deliktsform miterfasst und aufgezehrt wird. ...

... Rspr u. Teil Lit.: §52 Unterschiedl. Werte, Unterschiedl. RG, inh. Grdsl. Erwägungen: Regelbsp. kann keine TB verdrängen h.L.: GK Grdsl. Erwägungen nicht zutreffend ...

... sondern von mitbestrafter Vor- bzw. Nachtat. Mitbestrafte VT über Regeln der Subsidiarität oder ...

... Verbrechensverabredungsfall, PKW-Schüsselfall. 3.Mitbestrafte NT. NT erschöpft sich in Auswertung oder Sicherung der ...

... einheitliches Geschehen darstellt. Unstr., soweit derselbe TB in rascher Folge schrittweise oder wiederholt verwirklicht wird Umstr., ...

... HE bei verschiedenen TBe, Verfolgerfall nach Rspr. BGHSt 22, 67 §223 ...

... aufgrund eines einheitlichen Entschlusses an T will Menschen in ihrer Individualität verletzen = §53. Fall ...

... Handlungseinheit a. Teilidentität in den Ausführungshandlungen, noch zwischen Vollendung u. Beendigung ...

... Ausführungshandlungen, Teilidentität, Finaler Zusammenhang §267. Weinetikett ...

... Handlungseinheit b. Mehraktiges Delikt §267. 1. Akt: Herstellen/Verfälschen. 2. Akt: Gebrauchen ...

... §242 Innerer Zusammenhang = §52. Handeln ...