BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im Teil 4 geht es um die Kollision Täterschaft/Teilnahme mit der Irrtumsproblematik im Rahmen des error in persona bei einem Tatbeteiligten. Abschließend wird auf die Besonderheiten beim agent provocateur eingegangen.Der Vortrag „Archiv - 9. Sitzung: Täterschaft/Teilnahme Teil 4“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Allgemeiner Teil 1“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist eine Anstiftung und eine Beihilfe durch Unterlassen möglich?
Kann eine mittelbare nach h.L. vorliegen, wenn der Hintermann sein Werkzeug irrig für gutgläubig hält, es in Wirklichkeit aber voll deliktisch handelt?
Wie wirkt sich ein error in objecto vel persona eines Mittäters für den anderen Mittäter aus?
Macht es nach h.L. in der Lösung einen Unterschied, wenn bei der mittelbaren Täterschaft und Anstiftung beim Vordermann ein error in persona vorliegt?
Ist für eine Beihilfestrafbarkeit eine Kenntnis des Haupttäters von der Beihilfehandlung notwendig?
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