BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im 2. Teil erfolgt die Darstellung der Qualifikationen der §§ 306b und 306c. Schwerpunkt ist die Retterproblematik im Rahmen der Brandstiftung mit Todesfolge.Der Vortrag „Archiv - 8. Sitzung: Brandstiftungsdelikte Teil 2“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Kann ein Versicherungsbetrug eine andere Tat iSv § 306 b II Nr. 2 sein?
Worin besteht der gravierende Wortlautunterschied zwischen § 307 Nr. 1 a.F. und § 306 c.
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