BMR-Dozenten live erleben, Kursbeginn Frankfurt Zivilrecht 22. Oktober 2013.
98 von 100 Kursteilnehmern bestanden das erste juristische Staatsexamen dank unserer Inhalte sofort. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Vergleich.
Im 5. Teil gehen wir auf die unterschiedlichen Meinungen zum Verhältnis der Tötungsdelikte und die Auswirkung auf die Beteiligung ein. An kleinen Beispielen sehen Sie die Anwendung des § 28. Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Einschränkungsnotwendigkeit des Mordes erfolgt am Ende der Lerneinheit.Der Vortrag „Archiv - 5. Sitzung: Körperverletzung und Tötung Teil 5 “ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Strafrecht Besonderer Teil - Nicht Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Sind die Mordmerkmale des § 211 II 1. und 3. Gruppe strafbergründende oder strafschärfende Merkmakle iSv § 28 I oder § 28 II?
Welche Struktur hat ein selbstständiger Tatbestand?
Spielt die Unterscheidung zwischen § 28 I und § 28 II für Mittäter eine Rolle?
Kann man nach h.L. Gehilfe zum Mord sein, wenn man selbst kein Mordmerkmal aufweist?
Was hat das BVerfG bei § 211 gefordert?
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13 Kundenrezensionen ohne Beschreibung
13 Rezensionen ohne Text
... Kenntnis vom Vorliegen beim HT Folge: STRAFMILDERUNG Abs. 2 strafmodifizierend. Muss in eigener Pers. ...
... 2. Auswirkungen für §211 1. Gruppe = täterbezogene Merkmale, §211 3. Gruppe = täterbezogene Merkmale. Problem: §28 I oder ...
... 27 wegen §28 II bzw. §29 K tötet S, stiftet aus Habgier an K = §212 K = §212 S = ...
... tötet aus Mordlust. S stiftet an mit Verdeckungsabsicht. K = §211, K = §§212, 211 S = §§211, 26 keine Milderung nach ...
... 27 HT ? S = §§212, 27 wegen §28 II bzw. §29. K tötet heimtückisch. S leistet in Kenntnis BH K = §211 K ...
... §211 K = §§212, 211 S = §§211, 27 (-) kein Vorsatz, §16 I §212, 27 HT ? S = §§212, 27 wegen §28 ...
... infrage gestellt. Lesen: BGH Urteil vom 10.1.2006 (5 ...
... muss sich entsprechen, gebietet Rechtsstaatsprinzip und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Lebenslang zwar verfassungskonform, aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit muss Richter ...
... sind, begangenen in großer Verzweiflung, aus tiefem Mitleid, aus gerechtem Zorn, aufgrund schwerer Provokation, Grund ...
... B.Tötungsdelikte III. Einschränkungserfordernis durch BVerfG M2: Lit. = Tatbestandslösung U1 Negative/Positive ...
... geschlechtliche Befriedigung im Töten (Lustmord i.e.S.) oder nach dem Töten (Nekrophilie) sowie Tötung i.R. einer Vergewaltigung BGH „Kannibale von Rotenburg“ auch dann, wenn Täter ...