Archiv - 5. Kündigung; Betriebsrat und Betriebsvereinbarung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - 5. Kündigung; Betriebsrat und Betriebsvereinbarung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Arbeitsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Arbeitsrecht 5. Teil
  • 1. Außerordentliche Kündigung
  • 1.2 Wichtiger Grund: Unzumutbarkeit
  • 1.3 Frist: 2 Wochen § 626 II BGB
  • 1.4 Abmahnung
  • 2. Änderungskündigung
  • 3. Der Kündigungsschutz
  • 3.1 Das Kündigungsschutzgesetz
  • 3.1.2 Nicht für Kleinbetriebe 23 I KSchG
  • 3.1.3 Sozial gerechtfertigte Kündigung § 1 II KSchG
  • 3.1.4 Personenbedingte Kündigung
  • 3.1.5 Verhaltensbedingte Kündigung
  • 3.1.6 Betriebsbedingte Kündigung
  • 4. Kündigungsschutzklage § 4 KSchG
  • 4.1 Klagefrist: 3 Wochen § 4 I,1 KSchG
  • 4.2 Grund: Unwirksamkeit der Kündigung
  • 4.3 Trainingsfall: Unerlaubte Internetbenutzung
  • 5. Das Arbeitsgericht
  • 6. Der Betriebsrat
  • 6.1 Betriebsvereinbarung: Trainingsfall
  • 6.1.1 Regelungssperre § 77 III BetrVG

Quiz zum Vortrag

  1. Alle genannten Gesichtspunkte sind zutreffend.
  2. Ist ein wichtiger Grund erforderlich.
  3. Muss der Betriebsrat gehört werden.
  4. Gilt das Schriftformerfordernis.
  5. Muss grundsätzlich zuvor abgemahnt werden.
  1. In Betrieben ab 10 Mitarbeitern und bei einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten.
  2. Nur Arbeitnehmer in Betrieben ab 10 Mitarbeitern.
  3. Nur Arbeitnehmer, die bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind.
  4. Alle Arbeitnehmer.
  1. Allen genannten Punkten.
  2. Arbeitsverweigerung.
  3. Unentschuldigtem Fehlen.
  4. Häufigem zu spät kommen.
  5. Schlechter Leistung.
  1. gilt für alle Kündigungen.
  2. gilt nur für Betriebe und Mitarbeiter die unter das KSchG fallen.
  3. gilt nur für sozialwidrige Kündigungen.
  1. jeden genannten Punkt durchführen.
  2. Schadensersatz nach § 280 I BGB verlangen.
  3. Verhaltensbedingt kündigen.
  1. Alle vorgenannten Antworten sind zutreffend.
  2. ist ein unentgeltliches Ehrenamt.
  3. unterliegt dem Kündigungsschutz.
  4. erfolgt durch Freistellung während der Arbeitszeit.

Dozent des Vortrages Archiv - 5. Kündigung; Betriebsrat und Betriebsvereinbarung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... wichtigen Grund, nachdem die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Kündigung kann nur innerhalb von 2 Wochen ...

... 2. Annahme unter Vorbehalt vgl. § 2 KSchG und Kündigungsschutzklage. 3. Ablehnung: Beendigung des ...

... 2. Eltern: während der Elternzeit. Mit Anmeldung zur Elternzeit frühesten jedoch 8 Wochen vor Beginn. Dauer von maximal 3 Jahren §§ 18, 16 II BEEG. 3. Schwerbehinderte ...

... Die ordentliche Kündigung ist dann nur möglich, wenn diese sozial gerechtfertigt ist § 1 II KSchG. Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie durch ...

... Häufige Kurzerkrankung - mehr als 20% der Arbeitszeit - negative Zukunftsprognose - erhebliche betriebliche Beeinträchtigung ...

... Betriebszugehörigkeit - Alter - Gesetzliche Unterhaltspflichten - Schwerbehinderung: Abfindung nach § 1a KSchG. Hält der Arbeitnehmer seine Kündigung für sozial ungerechtfertigt: ...

... das Arbeitsverhältnis durch die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Klageschrift mit dem genauen Inhalt, warum die Kündigung unwirksam ...

... Mehrere Monate 2 Stunden täglich Internet privat genutzt. Formgerechte Kündigung: Zugegangen am 30. Mai zum ...

... Zugang § 130 BGB zum 30. Mai. 2.2. Fristgerechte Kündigungsschutzklage: M hat am 10 Juni, also innerhalb der 3 Wochenfrist § 4 S. 1 KSchG, Klage ...

... Monatskündigungsfrist zum Monatsende § 622 I Nr. 1 BGB.Nr. 1 BGB. c. Wegen Verstoß gegen besondere Kündigungsschutzbestimmungen d. Wegen Verstoß ...

... Sie könnte aber aus verhaltensbedingten Gründen § 1 II KSchG wirksam sein - Verhaltensbedingte Pflichtverletzung durch private ...

... Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung wirksam. Ergebnis: Die Kündigungsschutzklage ist unbegründet, ...

... Arbeitgeberverband. Manteltarifvertrag Arbeitszeit : Montag – Freitag; Bk vereinbart formwirksam mit dem Betriebsrat als neue Arbeitszeit: Montag – ...