Archiv - Zivilrecht Grundlagen Teil 12 BGB Allgemeiner Teil 3: Stellvertretung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

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Der Vortrag „Archiv - Zivilrecht Grundlagen Teil 12 BGB Allgemeiner Teil 3: Stellvertretung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil “. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. WE und Schweigen
  • 2. Stellvertretung
  • 2.1 Handeln in fremdem Namen
  • 2.1.1 Geschäft den es angeht
  • 2.1.2 Versteigerung
  • 2.2 Vertretungsmacht
  • 2.2.1 Kraft Vertrages
  • 2.2.2 Kraft Gesetzes
  • 2.3 Innenverhältnis
  • 2.3.1 Inkassobevollmächtigung
  • 2.3.2 Vollmachtsform §167
  • 2.4 Außenverhältnis §§ 170 ff.
  • 2.4.1 Duldungsvollmacht
  • 2.4.2 Anscheinsvollmacht
  • 2.5 Vertretungsmacht Missbrauch
  • 2.5.1 Insichgeschäfte
  • 2.5.2 Kollusion

Quiz zum Vortrag

  1. Darin liegt dann grundsätzliche keine Annahmeerklärung.
  2. Darin liegt dann grundsätzliche eine Annahmeerklärung.
  3. Dann eine Annahmeerklärung, wenn bereits ein geschäftlicher Kontakt vorlag.
  1. Vertreter sein
  2. Bote sein
  3. vertreten werden
  1. der dingliche Rechtserwerb bei Bargeschäften des täglichen Lebens.
  2. ein Schenkungsvertrag.
  3. der Kaufvertrag.
  1. Alle Antworten sind zutreffend.
  2. gibt der Verkäufer eine eigene Willenserklärung ab.
  3. §§ 929,164 für die Übereignung des Geldes.
  4. §§ 929, 164 für die Übereignung des Laptops.
  5. §§ 433, 164 für den Kaufvertrag.
  1. Sie immer Außen- und Innenverhältnis unterscheiden.
  2. ausdrücklich im fremden Namen gehandelt wird.
  3. eine wirksame Vollmacht erteilt wurde.
  4. Alle Gesichtspunkte vorliegen.
  1. Beide Antworten sind zutreffend.
  2. Wenn der Vertreter seine Vollmacht unter Verletzung des Innenverhältnisses Missbraucht, so ist die Vertretung wirksam.
  3. Überschreitet er seine Vertretungsmacht so handelt er als Vertreter ohne Vertretungsmacht.
  1. Alle Antworten sind zutreffend.
  2. Personenidentität besteht § 181.
  3. Der Geschäftsgegner und Vertreter bewusst zum Nachteil des Vertretenen handeln § 138 I (Kollusion).
  4. Er den Missbrauch der Vertretungsmacht erkennt.

Dozent des Vortrages Archiv - Zivilrecht Grundlagen Teil 12 BGB Allgemeiner Teil 3: Stellvertretung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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