Die Begründetheit des Organstreitverfahrens (Art. 93 I Nr.1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG) von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Begründetheit des Organstreitverfahrens (Art. 93 I Nr.1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfungspaket: Öffentliches Recht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Begründetheit des Organstreitverfahrens
  • Prüfungsdreischritt am praktischen Beispiel
  • Abschlussfallbeispiel: Reden ist Silber
  • Abschlussfalllösung: Reden ist Silber

Quiz zum Vortrag

  1. Organstreitverfahren
  2. abstrakte Normenkontrolle
  3. konkrete Normenkontrolle
  4. Bund-Länder-Streit
  1. ob eine Handlung/ ein Unterlassen des Antragsgegner in die Rechtsposition des Antragsstellers eingreift.
  2. ob der Antragsteller überhaupt wehrhafte Rechte geltend machen kann.
  3. ob für die eine Handlung/ ein Unterlassen des Antragsgegner eine gesetzliche Grundlage besteht.
  4. ob der Antragsgegner seine Kompetenzen überschreitet.
  1. Prüfungsmaßstab ist ausschließlich das Grundgesetz.
  2. Prüfungsmaßstab ist Bundesrecht, nicht jedoch niederrangigeres Recht.
  3. Prüfungsmaßstab ist die Bundesverfassung und die Länderverfassungen.
  4. Prüfungsmaßstab ist das Grundgesetz sowie die GO BT.

Dozent des Vortrages Die Begründetheit des Organstreitverfahrens (Art. 93 I Nr.1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0