Das Verhältnis zwischen Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Verhältnis zwischen Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfungspaket: Öffentliches Recht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Normenpyramide
  • Gegenüberstellung Bundes- und Landesverfassungsgericht
  • Die Verfahrensarten
  • Fallbeispiel: Online-Durchsuchung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Normenkonflikte sind dadurch gekennzeichnet, dass von ihren Anwendungsvoraussetzungen her mehrere Normen anwendbar erscheinen, die jedoch zu abweichenden Ergebnissen führen.
  2. Die Normenkonflikte sind dadurch gekennzeichnet, dass von ihren Anwendungsvoraussetzungen her mehrere Normen anwendbar erscheinen, die zu denselben Ergebnissen führen.
  3. Normenkonflikte beschreiben den Fall, dass nur eine Norm anwendbar erscheint, die jedoch zu einem untragbaren, dem Sinn und Zweck der Norm widersprechenden Ergebnis führt.
  4. Normenkonflikte beschreiben den Fall, dass eine Norm zur Anwendung kommt, die jedoch zu mehreren, verschiedenen Ergebnissen führt.
  1. Eine höherrangige Norm verdrängt solche Normen, die in der Normenhierarchie unter ihr stehen (lex superior derogat legi inferiori).
  2. Die zeitlich jüngere Norm geht der zeitlich älteren Norm vor (lex posterior derogat legi priori).
  3. Die speziellere Norm verdrängt die allgemeinere Regelung (lex specialis derogat legi generali).
  4. Die speziellere Norm verdrängt die allgemeinere Regelung, auch wenn die allgemeine Regelung zeitlich jünger ist.
  1. Länder sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Landesverfassungsgerichtsbarkeit einzuführen.
  2. Länder sind berechtigt und auch verpflichtet, eine Landesverfassungsgerichtsbarkeit einzuführen.
  3. Ist eine Landesverfassungsgerichtsbarkeit eingeführt, so prüft diese die Landesstaatsgewalt grundsätzlich am Maßstab der Landesverfassung.
  4. Ist eine Landesverfassungsgerichtsbarkeit eingeführt, so prüft diese die Landesstaatsgewalt grundsätzlich am Maßstab des Grundgesetzes.

Dozent des Vortrages Das Verhältnis zwischen Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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