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Der Vortrag „Archiv - Schuldrecht AT Vertiefung 7: Geschäftsgrundlage, Gesamtschuld, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Schuldrecht Allgemeiner Teil “. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Die Abgrenzung zwischen Unmöglichkeit § 275 und Störung der Geschäftsgrundlage § 313 ist problematisch, man kann vertreten:
Im „Festzugsfall“ kann man nicht ...
Nennen Sie die häufigsten Fälle zur Begründung der Gesamtschuld:
Der echte Vertrag zugunsten Dritter bezieht sich im Gegensatz zu dem unechten Vertrag zugunsten Dritter ...
Welche Antwort ist falsch? Verträge mit Schutzwirkung für Dritte unterscheiden sich von dem Vertrag zugunsten Dritter dadurch, dass ...
Ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte kann bei Gesundheits- und Körperverletzungen dann vorliegen, wenn ...
Welchen Antwort trifft nicht zu? Ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte kann bei Vermögensschäden dann vorliegen, wenn ...
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... Vertrages sind (Geschäftsgrundlage). II. Schwerwiegende Änderungen dieser Umstände (Abweichung der Realität von den Parteivorstellungen). III. ...
... gestört werden, dass unvorhersehbare Beschaffungshindernisse eintreten. Zweckstörungen: Zur Grundlage eines Vertrages kann es gehören, dass der Gläubiger mit ...
... Gesamtschuldner: § 421: Gesamtschuldner ist derjenige, der zu einer Leistung ...
... zwischen den Schädigern bei unerlaubter Handlung § 1357, zwischen den Ehegatten bei Geschäften des Lebensbedarfs § 2058, zwischen den Erben für die Nachlassverbindlichkeiten § 128 ...
... der den Gläubiger befriedigt? a. § 426 II der Anspruch des ...
... § 421 die Zahlung von 900 € verlangen. b. In welcher Höhe kann dann A von B und C den Ausgleich ...
... B gleichermaßen verursacht und verschuldet haben. G wird verletzt und erleidet einen Schaden in Höhe von 1.000 €. 1. Haftung von A und B als Gesamtschuldner: A und ...
... A 500 € (+) nach § 426 I (+) da ein vertraglicher Haftungsausschluss A – G nicht zu Lasten des B gehen ...
... B ? A 500 € (+) § 426 I aber A ? G 500 € (+) Regress A kann von ...
... die Meinung 2 aber auch vor allem 3 spricht, dass G das Risiko des von ihm vereinbarten Haftungsausschlusses ...
... § 328 I: Dritter kann selbst die Leistung fordern. Lebensversicherung: Ehemann Versicherung Ehefrau ...
... zwischen Vater und Bruder b. Amalie Forderung gegen Bruder 328 I 2. Pflichtverletzung 3. Vertreten müssen: ...
... K verlangen? 1. Wenn V beim Aufstellen des Fernsehers eine Vase zerstört? Schadensersatz §§ 280 I, 241 II ...
... A und L Kaufvertrag zwischen L und F müsste ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, für ...
... Der Dritte muss den Gefahren der Schlechtleistung ebenso ausgesetzt sein wie der Gläubiger. Gläubigernähe: Der Gläubiger hat ein besonderes Interesse am Schutz ...
... 2. Rechtsgutsverletzung i.S.d. § 823 I 3. Rechtswidrigkeit 4. Bei Verrichtung, aber Exkulpation § 831 I ...
... B-Bank verlangt von Gutachter G SE §§ 634 Nr. 4, 280 I, 241 II i. V. m. ...
... Leistung auch für Dritte bestimmt ist und bei diesen zu erheblichen Vermögensdispositionen führt. 3. Pflichtverletzung Werkmangel ...