Das neue Bürgergeld ist da

Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus

Das neue
Bürgergeld ist da

Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus

Das neue Bürgergeld ist da

Jetzt erfolgreiche Online-Weiterbildung starten und von 100% Förderung durch die Agentur für Arbeit profitieren

Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus

Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld: Unterstützung für Ihre Weiterbildung

Die neuen Regelungen zum Bürgergeld enthalten eine klare Aufforderung zu mehr Weiterbildung: die Bundesregierung setzt auf eine „Dekade des lebenslangen Lernens“. Anders als bei Hartz IV steht nicht mehr die möglichst schnelle Vermittlung in Arbeit im Vordergrund. Mit dem Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro und dem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich sollen gezielt Anreize geschaffen werden, sich weiterzubilden und eine qualifizierende Weiterbildung abzuschließen. Wir informieren darüber, wer anspruchsberechtigt ist und ab wann das Weiterbildungsgeld in Anspruch genommen werden kann.

  • Die Teilnahme an Weiterbildungen wird belohnt
  • Bis zu 150 Euro Bonus im Monat
  • Förderungsstart: 1. Juli 2023
  • Wir beraten Sie gerne!

Weiterbildung und Qualifizierung – Das ist neu

Eine wichtige Information zuerst: Ab dem 1. Juli 2023 gibt es sowohl für Arbeitsuchende (SGB III) als auch für die rund 5,4 Millionen Empfänger:innen des neuen Bürgergeldes zwei weitere überzeugende Gründe, sich für Weiterbildung zu entscheiden.

 

  • Zum einen gibt es das Weiterbildungsgeld in Höhe von zusätzlich 150 Euro pro Monat.
  • Zum anderen den Bürgergeld-Bonus in Höhe von zusätzlich 75 Euro pro Monat.


Damit wird berufliche Weiterbildung ab 2023 noch einmal zusätzlich belohnt. 

Der Bürgergeld-Bonus

Ab Juli 2023 erhalten Personen, die an einer Maßnahme teilnehmen, die ihre Beschäftigungschancen nachhaltig verbessert, einen monatlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro. Diese 75 Euro werden unabhängig vom Regelbedarf gewährt und nicht angerechnet.

  • Gilt ab Juli 2023
  • 75 EUR pro Monat (anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf)
  • Verbesserung Ihrer Jobchancen (ohne Berufsabschluss, Dauer mindestens 8 Wochen)

Das Weiterbildungsgeld

Ab Juli 2023 gibt es eine wichtige Neuerung für für Bürgergeld-Empfänger*innen: Sie erhalten ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Besonders erfreulich ist, dass das Weiterbildungsgeld auch rückwirkend an Teilnehmende gezahlt wird, die ihre abschlussbezogene Weiterbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben. Damit können auch Personen, die bereits in eine berufliche Weiterbildung investiert haben, von den Vorteilen des Weiterbildungsgeldes profitieren.

 

  • Gilt ab Juli 2023
  • 150 EUR pro Monat – für alle abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen

Alle förderbaren Kurse im Überblick

Hier finden Sie alle Kurse nach Themenbereichen sortiert

Ihr Weg zur geförderten Weiterbildung

Das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und das Sozialgeld werden im neuen Jahr durch eine Grundsicherung für Arbeitsuchende – das Bürgergeld – ersetzt. Das Bürgergeld soll sicherstellen, dass auch Menschen ohne Arbeit oder mit geringem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten können und nicht unter das Existenzminimum fallen.

Anspruch auf Bürgergeld besteht laut Gesetz

  • bei Bedürftigkeit
  • bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit
  • häufig im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, haben Sie automatisch Anspruch auf das Bürgergeld. Sie müssen dann keinen Antrag mehr stellen und erhalten das Bürgergeld ab Januar 2023 automatisch.

Für alle anderen gilt: Ohne einen Erstantrag, der den Anspruch prüft, gibt es kein Bürgergeld. Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld bestreiten können, sollten Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Ansprechpartner für Fragen zum neuen Bürgergeld sind die Jobcenter.

Sie erhalten Weiterbildungsgeld, wenn Sie eine „abschlussbezogene Weiterbildung“ absolvieren. Das bedeutet, dass die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führen muss. Dies kann z. B. eine Umschulung oder ein Lehrgang sein, der mit einer anerkannten Ausbildungsprüfung abschließt.

Den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich erhalten Sie, wenn Sie an einer Maßnahme teilnehmen, die Ihre Beschäftigungschancen nachhaltig verbessert. Die Weiterbildung muss nicht abschlussorientiert sein, aber mindestens acht Wochen dauern.

Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten Sie nur, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt.

Weiterführende Informationen zum Bürgergeld

Weitere Informationen über das Bürgergeld erhalten Sie hier:


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