Archiv 2016 - Steuerbarkeit und Steuerpflicht von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Steuerbarkeit und Steuerpflicht“ von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Steuerbarkeit – im Rahmen seines Unternehmens
  • Steuerbarkeit – im Inland
  • Skript S.26 Fall 1
  • Steuerpflicht

Quiz zum Vortrag

  1. "Gegen Entgelt" heißt, dass ein Leistungsaustausch vorliegen muss. Dabei muss der leistende Unternehmer eine Gegenleistung erhalten, die in Form von Geld bestehen kann.
  2. "Gegen Entgelt" heißt, dass ein Leistungsaustausch vorliegen muss. Dabei muss der leistende Unternehmer eine Gegenleistung erhalten, die in Form von Geld oder einer anderen Leistung (z.B. auch einer Lieferung oder sonstigen Leistung) bestehen kann.
  3. "Gegen Entgelt" heißt, dass ein Leistungsaustausch vorliegen muss. Dabei muss der leistende Unternehmer aber keine Gegenleistung erhalten.
  4. "Gegen Entgelt" heißt, dass ein Leistungsaustausch vorliegen muss. Dabei muss der leistende Unternehmer eine Gegenleistung erhalten, die nur in Form von Geld geleistet werden kann.
  1. Schadensersatz liegt vor, wenn jemand für einen Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, durch Geldentschädigung oder Naturalrestitution (Wiedergutmachung z.B. durch eine Ersatzlieferung) aufkommen muss.
  2. Schadensersatz liegt vor, wenn jemand für einen Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, aufkommen muss.
  3. Schadensersatz muss in einer Rechnung immer separat ausgewiesen werden. Die USt auf den Schadensbetrag muss offen ausgewiesen werden.
  4. Schadensersatz liegt stets vor, wenn ein Unternehmen mangelhafte oder mengenmäßig weniger Ware liefert als vereinbart.
  1. Ein Unternehmer verkauft Ware (Gegenstände) aus seinem Privatvermögen.
  2. Ein Unternehmer verkauft Ware (Gegenstände) aus seinem Betriebsvermögen.
  3. Ein Unternehmer erbringt Dienstleistungen mit Hilfe von Gegenständen seines Unternehmensvermögens.
  4. Ein Unternehmer erbringt Dienstleistungen im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit.
  1. Büsingen und die Freihäfen
  2. Büsingen und die Insel Helgoland
  3. das Botschaftsgelände der EU-Staaten in Berlin
  4. die Freihäfen und alle Hafengebiete der Hansestädte Hamburg und Bremen
  5. Helgoland und die friesischen Inseln Sylt, Amrum, Borkum usw.
  1. Norwegen
  2. Schweiz
  3. Finnland
  4. Schweden
  5. Monaco
  1. Belgien
  2. Polen
  3. Serbien
  4. Russland
  5. Weißrussland
  1. abwählen (Option zur Regelbesteuerung ist möglich).
  2. nicht abwählen (Option zur Regelbesteuerung ist nicht möglich).

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Steuerbarkeit und Steuerpflicht

Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

Dipl.-Finanzwirt und Dipl.-Betriebswirt Christoph Raabe ist Ihr Experte für die Themen der Umsatzsteuer und Bilanzierung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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