Gesetzeslage bei Suizidalität und Krisenintervention von Christine Krokauer

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gesetzeslage bei Suizidalität und Krisenintervention“ von Christine Krokauer ist Bestandteil des Kurses „Suizidalität“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gesetzeslage bei Suizidalität
  • Suizid in der ICD-10
  • Umgang mit Suizidalität
  • Psychiatrische Notfälle
  • Notfall für den Heilpraktiker
  • Krisenintervention
  • Checkliste für Notfälle
  • Abschluss

Quiz zum Vortrag

  1. Das Unterbringungsgesetz des jeweiligen Bundeslands
  2. Das bundesweit geltende Unterbringungsgesetz
  3. Das Gesetz zur Zwangseinweisung
  4. Das Betreuungsrecht
  5. Das Sozialgesetz
  1. Der behandelnde Arzt wird die fürsorgliche Zurückhaltung anordnen
  2. Der Patient wird sofort fixiert und medikamentös ruhig gestellt.
  3. Der Patient wird sofort auf die geschlossene Psychiatrie verlegt.
  4. Der Arzt macht einen Non-Suizid-Pakt und beobachtet den Patienten 24 Stunden regelmäßig.
  5. Keine Aussage ist richtig.
  1. Der Richter
  2. Der Arzt
  3. Die Angehörigen
  4. Der Patient selbst
  5. Der Heilpraktiker
  1. Das Ordnungsamt
  2. Der Hausarzt
  3. Die nächste Psychiatrie
  4. Die Familie
  5. Keine Aussage ist richtig.
  1. XX
  2. F 4
  3. F 8
  4. F 5
  5. F 3
  1. Rund 20%, also jeder fünfte Einsatz
  2. Unter 5%
  3. 30%
  4. 18%
  5. Jeder 2. Einsatz
  1. Narzisstische Persönlichkeitsstörung
  2. Katatone Syndrome
  3. Schizophrenie
  4. Angstzustände
  5. Organische Psychosen
  1. Ein psychiatrischer Notfall kann jederzeit auftreten
  2. Nein, zu uns kommen keine derart schweren Fälle
  3. Nein, wir beraten nur
  4. Ja, aber dann dürfen wir die Betroffenen wegschicken
  5. Alle Aussagen sind falsch.
  1. Oft fehlt Krankheitseinsicht und Hilfe wird abgelehnt.
  2. Psychotische Symptome treten in der Regel nicht auf.
  3. Körperliche Nähe ist hilfreich.
  4. Fremd- und Eigengefährdung werden dann später vom Notarzt abgeklärt.
  5. Wenn er flieht, muss nichts weiter unternommen werden.

Dozent des Vortrages Gesetzeslage bei Suizidalität und Krisenintervention

 Christine Krokauer

Christine Krokauer

Als Heilpraktikerin ist Christine Krokauer besonders spezialisiert auf das Gebiet der Psychotherapie nach HPG und als ISP-Therapeutin tätig. Sie ist Dozentin an der Akademie Vaihingen und am Heilpraktikerinstitut Leisten in Laub. Dort ist sie u.a. als Ausbildungsleiterin der angehenden Heilpraktiker für Psychotherapie und Dozentin für Psychotherapie und Life Coaching tätig. Christine Krokauer ist außerdem Cardea-Lehrtherapeutin, verheiratet und hat 2 erwachsene Töchter.

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