Das Versammlungsrecht (Art. 8 GG, Art. 26 LVerfBln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Versammlungsrecht (Art. 8 GG, Art. 26 LVerfBln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besonderes Polizei- und Ordnungsrecht sowie Folgen polizei- und ordnungsbehördlichen Handelns“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Lernziele und Begrifflichkeiten
  • Die Polizeifestigkeit
  • Versammlungen unter freiem Himmel
  • Fallbeispiel: Der unerwünschte Teilnehmer
  • Falllösung: Der unerwünschte Teilnehmer

Quiz zum Vortrag

  1. In Art. 8 GG
  2. In Art. 2 GG
  3. In Art. 9 GG
  4. In Art. 17 GG
  1. min. 2 Personen
  2. min. 4 Personen
  3. min. 10 Personen
  4. min. 3 Personen
  1. Es bedarf einer öffentlichen, politischen Meinungsbildung.
  2. Der Zweck muss darin bestehen, eine Meinung (privater oder öffentlicher Natur) zu bilden und zu äußern.
  3. Der Zweck muss darin bestehen, eine Meinung (öffentlicher oder zumindest wirtschaftlicher Natur) zu bilden und zu äußern.
  4. Es genügt ein beliebiger Zweck.
  1. Nein, sie fallen unter das Polizeirecht
  2. Ja, sie fallen alle unter das BVersG
  3. Ja, sie fallen unter das BVersG, soweit sie in geschlossenen Räumen stattfinden.
  4. Ja, sie fallen unter das BVersG, soweit sie unter freiem Himmel stattfinden.
  1. Das BVersG ist vorrangig dem POR.
  2. Das POR ist vorrangig dem BVersG.
  3. Das POR und das BVersG finden nebeneinander Anwendung.
  4. Die Polizei kann aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei Versammlungen weite Befugnisse auf die Generalklausel stützen.

Dozent des Vortrages Das Versammlungsrecht (Art. 8 GG, Art. 26 LVerfBln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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