Der Ablauf des Urteilsverfahrens von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Ablauf des Urteilsverfahrens“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erkenntnisverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Ablauf des Urteilsverfahrens
  • Das schriftliche Vorverfahren
  • Präklusion
  • Der Beginn
  • Fallbeispiel: Gefälschte Quittung?
  • Falllösung: Gefälschte Quittung?

Quiz zum Vortrag

  1. Ihm muss nicht zwingend ein Haupttermin nachfolgen.
  2. Das Gericht darf Fristen setzen.
  3. Es ist eine von zwei möglichen Verfahrensarten.
  4. Der Beklagte muss entscheiden ob er eine Verteidigungsanzeige erhebt.
  1. Er besagt, dass der Rechtsstreit in einem Haupttermin umfassend erledigt werden soll.
  2. Die Regelung der Verfahrenswahl soll seiner Verwirklichung dienen.
  3. Er wird auch Präklusion genannt.
  4. Er besagt, dass der Rechtsstreit in einem Nebentermin umfassend erledigt werden soll.
  1. Durch das Schriftsatzrecht darf sich eine Partei nochmals zum Vortrag des Gegners äußern.
  2. Die Gegenpartei erhält ein Erwiderungsrecht.
  3. Man spricht auch von "nachgelassenen Schriftsätzen".
  4. Es handelt sich um ein mündliches und schriftliches Äußerungsrecht.
  5. Danach wird vom Gericht ein weiterer Termin angesetzt.
  1. Sie ist bei streitigen Tatsachen notwenig.
  2. Sie ist bei entscheidungserheblichen Tatsachen notwendig.
  3. Beweise sind in der mündlichen Verhandlung zu erörtern.
  4. Sie ist bei offenkundigen Tatsachen notwendig.
  5. Von der beklagten Partei angefertigte Gutachten sind als Beweismittel zulässig.

Dozent des Vortrages Der Ablauf des Urteilsverfahrens

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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