Die Unterscheidung der Pflichtigkeit (§ 13 ff. ASOG Bln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Unterscheidung der Pflichtigkeit (§ 13 ff. ASOG Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Rechtsgrundlage und allgemeine Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick und Einordnung
  • Verhaltensverantwortlichkeit
  • Zustandsverantwortlichkeit
  • Verantwortlichkeit bei Rechtsnachfolge
  • Grenzen der Verantwortlichkeit
  • Nicht verantwortliche dritte Personen
  • Fallbeispiel: Das Feld
  • Falllösung: Das Feld

Quiz zum Vortrag

  1. Zustandsverantwortlichkeit
  2. Verhaltensverantwortlichkeit
  3. Unterlassensverantwortlichkeit
  4. Passive Verantwortlichkeit
  1. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Verhalten einer Person
  2. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Zustand einer Sache
  3. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch ein Handeln oder Unterlassen einer Person.
  4. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch einen bestimmten Sachverhalt
  1. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch eine Sache oder ein Tier.
  2. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Verhalten einer Person.
  3. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Verhalten einer juristische Person.
  4. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Einwirken einer Person auf eine Sache oder ein Tier.

Dozent des Vortrages Die Unterscheidung der Pflichtigkeit (§ 13 ff. ASOG Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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