UG (§ 5a GmbHG) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „UG (§ 5a GmbHG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Unternehmergesellschaft
  • Stammkapital und Rücklagen
  • Vergleich UG/GmbH
  • Vor- und Nachteile der UG
  • Fallbeispiel: Riesige Gewinne

Quiz zum Vortrag

  1. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit muss eine Gesellschafterversammlung eineberufen werden.
  2. Ein Viertel des Jahresüberschusses muss als Rücklage eingestellt werden.
  3. Es muss die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft/ UG (haftungsbeschränkt)" beigefügt werden.
  4. Vor der Anmeldung muss die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden.
  1. Es darf nicht mehr als 25.000€ betragen.
  2. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils darf nur volle Euros betragen.
  3. Auch Sacheinlagen sind erlaubt.
  4. Das Stammkapital muss über 100€ betragen.
  1. Das Rücklagengebot wird aufgehoben.
  2. Das Volleinzahlungsgebot wird aufgehoben.
  3. Die Firma darf nicht beibehalten werden.
  4. Das Sacheinlagenverbot besteht weiterhin.
  1. Erleichterte Unternehmensgründung für junge und weniger kapitalintensive Unternehmer.
  2. Sie ist auf die Gründung einer GmbH gerichtet.
  3. Sie ist das deutsche Pendant zur britischen Limited.
  4. Besonders starker Gläubigerschutz.
  5. Eine besonders geringe Gefahr der Überschuldung.
  1. Zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags.
  2. Zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
  3. Zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr.
  4. Sie stehen zur Ausschüttung zur Verfügung.

Dozent des Vortrages UG (§ 5a GmbHG)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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