Unechte irrtümliche GoA (§ 687 I BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unechte irrtümliche GoA (§ 687 I BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Geschäftsführung ohne Auftrag: GoA“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Abgrenzung angemaßte und irrtümliche Eigengeschäftsführung
  • Prüfungsablauf der unechten irrtümlichen Eigengeschäftsführung
  • Prüfungsvoraussetzungen der unechten irrtümlichen Eigengeschäftsführung im Einzelnen
  • Rechtfolgen der unechten irrtümlichen Eigengeschäftsführung
  • Fallbeispiel: Der Oldtimer
  • Falllösung: Der Oldtimer

Quiz zum Vortrag

  1. Bewusstsein der Fremdheit liegt bei der angemaßten Eigengeschäftsführung vor und bei der irrtümlichen Eigengeschäftsführung nicht.
  2. Bei der angemaßten Eigengeschäftsführung liegt ein Fremdgeschäftsführungswille vor und bei der irrtümlichen Eigengeschäftsführung nicht..
  3. Die irrtümliche Eigengeschäftsführung hat die Geschäftsbesorgung eines objektiv fremden Geschäfts als Voraussetzung und die angemaßte Eigengeschäftsführung nicht.
  4. Bei der angemaßten Eigengeschäftsführung liegt kein Bewusstsein über die Fremdheit des Geschäfts vor und bei der irrtümlichen Eigengeschäftsführung hat der Geschäftsführer Kenntnis von der Fremdheit.
  1. § 687 Abs. 1 BGB
  2. § 678 BGB
  3. § 280 I BGB
  4. § 681 BGB
  1. vermeintliche Eigengeschäftsführung oder vermeintliche GoA
  2. unerlaubte Eigengeschäftsführung/GoA
  3. präventive Eigengeschäftsführung/GoA
  4. beschränkte Eigengeschäftsführung/GoA
  1. Anspruch auf Schadensersatz (§§ 823 ff.)
  2. Anspruch auf Herausgabe des Erlangten (§§ 812 ff.)
  3. Anspruch auf Herausgabe (§§ 985 ff.)
  4. Anspruch auf Ersatz der Verwendungen

Dozent des Vortrages Unechte irrtümliche GoA (§ 687 I BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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