Trennungs-und Abstraktionsprinzip von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Trennungs-und Abstraktionsprinzip“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip
  • Das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
  • Der Inhalt des Abstraktionsprinzips
  • Die Fehleridentität
  • Der Bedingungszusammenhang
  • Der Inhalt des Trennungsprinzips
  • Das Einheitsprinzip
  • Fallbeispiel: Versprecher mit Folgen
  • Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft sind in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig.
  2. Dieses Prinzip bedeutet, dass die Sachenrechte gegenüber jedermann wirksam sind.
  3. Das Verfügungsgeschäft ist nur wirksam wenn das Verpflichtungsgeschäft wirksam ist.
  4. Die Unterscheidung zwischen Sachenrecht und Schuldrecht.
  1. Schuldrechtliches Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen das inter partes wirkt.
  2. Schuldrechtliches Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen das inter omnes wirkt.
  3. Es bewirkt, dass ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, in seinem Inhalt geändert oder aufgehoben wird.
  4. Durch das Verpflichtungsgeschäft wird der andere Vertragspartner Eigentümer.
  1. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind rechtlich strikt voneinander zu trennen.
  2. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft können nur zeitlich und örtlich getrennt voneinander stattfinden.
  3. Die Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe sind strikt voneinander zu trennen.
  4. Die Wirksamkeit des Verpflichtungs- und des Verfügungsgeschäfts sind nicht voneinander zu trennen.
  1. Im Einzelfall kann ein und derselbe Fehler zugleich Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft betreffen.
  2. Ein Fehler im Verpflichtungsgeschäft betrifft immer zugleich auch das Verfügungsgeschäft.
  3. Beinhaltet nur Fehler bei Irrtum, die pauschal zugleich Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft betreffen.
  4. Vertragsparteien vereinbaren, dass Fehler die Unwirksamkeit des Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfts betreffen.
  1. Das Einheitsprinzip.
  2. Das Kausalitätsprinzip.
  3. Das Offenkundigkeitsprinzip.
  4. Das Übertragbarkeitsprinzip.

Dozent des Vortrages Trennungs-und Abstraktionsprinzip

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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