Täuschung des Rechtsverkehrs bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Täuschung des Rechtsverkehrs bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Urkundendelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Merksatz zu § 270 StGB
  • Fallbeispiel: Maschinelles Einlesen in einen Computer
  • Fallbeispiel: Einkaufen mit Mensakarte
  • Fallbeispiel: Das überzogene Konto
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Der § 270 StGB ist eine Gleichstellungsnorm.
  2. Der § 270 StGB ist ein echter Straftatbestand.
  3. Der § 270 StGB ist eine Rechtfertigungsnorm.
  4. Der § 270 StGB ist eine Anspruchsgrundlage.
  1. Der Computer muss selbstständig rechtliche Entscheidungen treffen können.
  2. Es gibt keine besonderen Anforderungen an den getäuschten Computer.
  3. Der Computer muss von einer Person bedient werden, damit rechtliche Entscheidungen zu stande kommen.
  4. Der Computer muss zeitgleich mit einer echten Person getäuscht werden.
  1. Der § 270 StGB muss im subjektiven Tatbestand unter dem Punkt "zur Täuschung im Rechtsverkehr" angesprochen werden.
  2. Der § 270 StGB muss im objektiven Tatbestand geprüft werden.
  3. Der § 270 StGB muss im subjektiven Tatbestand unter dem Punkt "Vorsatz" angesprochen werden.
  4. Der § 270 StGB wird als objektive Bedingung der Strafbarkeit geprüft.
  1. § 270 StGB erfasst die Fälle, in denen kein Mensch, sondern ein Computer getäuscht wird.
  2. § 270 StGB erfasst die Fälle, in denen kein Computer, sondern ein Mensch getäuscht wird.
  3. § 270 StGB ist ein Regelbeispiel für besonders schwere Fälle des § 267 StGB.
  4. § 270 StGB erfasst keine Fälle, sondern ist eine Strafzumessungsnorm.
  1. selbstständigen EDV-Systemen.
  2. unselbstständigen EDV-Systemen.
  3. Menschen.
  4. niemandem.
  1. Unter der Verarbeitung von Daten versteht man einen Prozess, bei dem in ein EDV-System eingegebene Daten mit Hilfe eines Programms zu neuen Daten umgestaltet werden.
  2. Auf die Verarbeitung von Daten kommt es bei § 270 StGB nicht an.
  3. Unter der Verarbeitung von Daten versteht man einen Prozess, bei dem in ein EDV-System eingegebene Daten gespeichert werden.
  4. Unter der Verarbeitung von Daten versteht man ein verhalten einer Person, die in ein EDV-System eingegebene Daten zu neuen Daten umgestaltet.
  1. dem Tatbestand, der erweitert werden soll.
  2. der Legaldefinition in § 270 Abs. 2 StGB.
  3. nach § 242 BGB.
  4. Gewohnheitsrecht.
  1. Es wird die Sicherheit des Rechts- und Beweisverkehrs geschützt.
  2. Es wird das Vertrauen in technische Aufzeichnungen geschützt.
  3. Es wird die Echtheit und der Bestand von Urkunden geschützt.
  4. Keine der hier genannten Rechtspositionen wird geschützt.
  1. Bei einer Telefonzelle handelt es sich um einen selbstständigen Computer.
  2. Bei einem Geldautomaten handelt es sich um einen selbstständigen Computer.
  3. Bei einem Computer eines Beamten handelt es sich um einen selbstständigen Computer.
  4. Bei einem EC-Kartengerät handelt es sich um einen selbstständigen Computer.
  1. Bestehende Daten werden in ein EDV-System eingegeben und zu neuen Daten umgestaltet.
  2. Bestehende Daten werden in ein EDV-System gespeichert.
  3. Neue Daten werden alten Daten hinzugefügt.
  4. Auf den Verarbeitungsprozess kommt es nicht an.

Dozent des Vortrages Täuschung des Rechtsverkehrs bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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