Der Vortrag „Diebstahl (§ 242 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen das Vermögen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist der Vereinigungsformel nach der Inhalt der Zueignung?
Ist die erstrebte Zueignung rechtswidrig, wenn der Täter einen fälligen und einredefreien Anspruch aus einer Gattung (§ 243 I BGB) hat und sich aus der Gattung eigenmächtig befriedigt?
Kann ein Schalfender Gewahrsam ausüben?
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