Der Vortrag „Besonders schwere Fälle des Diebstahls (§ 243 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen das Vermögen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was bedeutet "in der Regel" bei § 243 I 2 StGB?
Wann ist eine Sache geringwertig i.S.d. § 243 II StGB?
Wann liegt ein "falscher" Schlüssel vor?
In welchen Fällen liegt gewerbsmäßiges Handeln vor?
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