Der Vortrag „Urkundenfälschung (§ 267 I S. 1 Var. 2 StGB): Verfälschen einer echten Urkunde“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann liegt ein Verfälschen i.S.d. § 267 I S. 1 Var. 2 StGB vor?
Wann kommt ein "Verfälschen" bei Schriftstücken in Betracht?
Wann kommt ein "Verfälschen" bei zusammengesetzten Urkunden in Betracht?
Wann kommt ein "Verfälschen" bei Gesamturkunden in Betracht?
Was ist bei der Abgrenzung von einem "Verfälschen" einer echten Urkunde zur Urkundenunterdrückung zu beachten?
Kann nach h.M. der Aussteller selbst die Verfälschungsalternative erfüllen?
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