Der Vortrag „Nötigung (§ 240 StGB): Aufbau und Begriffserklärungen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist geschütztes Rechtsgut des § 240 StGB?
Welchen Deliktscharakter besitzt § 240 StGB?
Sind die bloße Warnung, Täuschung oder ein Überreden eine Drohung i.S.d. § 240 StGB?
Kann eine Drohung nach hM mit einem empfindlichen Übel auch durch eine Drohung mit einem Unterlassen verwirklicht werden?
Reicht nach heute herrschender Ansicht ein lediglich psychisch vermittelter Zwang als Gewalt i.S.d. § 240 StGB aus?
In welchen Formen kann Gewalt i.S.d. § 240 StGB ausgeübt werden?
Was setzt der Nötigungserfolg voraus?
Was ist im Rahmen der Rechtswidrigkeit bei § 240 StGB zu beachten?
Sind bei der Prüfung der Verwerflichkeit der Zweck-Mittel-Relation auch Fernziele in die Beurteilung einzubeziehen?
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