Der Vortrag „Urkundenfälschung (§ 267 I S. 1 Var. 1 StGB): Herstellen einer unechten Urkunde“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie definiert man das "Herstellen" einer falschen Urkunde?
Wann ist eine Urkunde "unecht"?
Wie wird nach der heute h.M. der Ausstellerbegriff bestimmt?
Welche Auffassung vertritt die Mindermeinung zum Ausstellerbegriff?
Wie wird der "geistige Diebstahl" im Rahmen von § 267 I Var. 1 StGB behandelt?
Was ist das besondere bei der sog. "schriftlichen Lüge"?
Was ist die Besonderheit bei der Identitätstäuschung im Rahmen des § 267 I Var. 1 StGB?
Was ist das Besondere bei der Stellvertretung im Rahmen von § 267 I Var. 1 StGB?
Was ist das maßgebliche Kriterium für die "Unechtheit"?
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