Das Schulwesen (Art. 7 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Schulwesen (Art. 7 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Freiheitsgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die staatliche Schulaufsicht
  • Persönlicher und sachlicher Schutzbereich
  • Schranken
  • Fallbeispiel: Sportunterricht

Quiz zum Vortrag

  1. Privatschulen sind alle nicht von staatlichen Trägern betriebenen Schulen.
  2. Privatschulen sind alle von staatlichen Trägern betriebenen Schulen.
  3. Zu dem Begriff der Privatschulen i.S.v. Art. 7 IV GG gehören auch private Hochschulen und Fachhochschulen.
  4. Privatschulen sind alle Schulen, wo der Schulweg für die Schüler privat organisert werden muss.
  1. einem sog. verfassungsimmanenten Gesetzesvorbehalt.
  2. einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt.
  3. einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt.
  4. keinem Gesetzesvorbehalt.
  1. Die Entscheidung der Eltern über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht.
  2. Die Entscheidung der Eltern, ob das Kind eine staatliche Schule oder eine Privatschule besucht.
  3. Die Entscheidung der Eltern, ob das KInd überhaupt zur Schule gehen muss.
  4. Die Freiheit der Entscheidung der Eltern über die Religion des Kindes bis zm 14. Lebensjahr.

Dozent des Vortrages Das Schulwesen (Art. 7 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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