Objektiver Tatbestand: Die Lehre von der Objektiven Zurechnung mit ihren Problemfällen von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Objektiver Tatbestand: Die Lehre von der Objektiven Zurechnung mit ihren Problemfällen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Systematik der Erfolgszurechnung
  • Die Problemfälle der objektiven Zurechnung
  • Fallbeispiel: Der Biergartenbesuch mit Folgen
  • Falllösung: Der Biergartenbesuch mit Folgen

Quiz zum Vortrag

  1. Die Kausalität
  2. Die objektive Zurechnung
  3. Obkektive Bedingungen der Strafbarkeit
  4. Sonstige subjektive Elemente
  1. Wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.
  2. Wenn der Täter irgendeine Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.
  3. Wenn der Täter irgendeine Gefahr geschaffen hat, die von seinem Vorsatz umfasst war.
  4. Bei unwesentlichen Abweichungen vom Kausalverlauf entfällt die objektive Zurechnung nicht
  1. Im Fall der Herbeiführung eines erlaubten Risikos
  2. Im Fall einer Risikoverringerung
  3. Bei einem atypischen Kauslaverlauf
  4. Bei sozialadäquatem Verhalten
  5. Bei vorsätzlichem Dazwischentreten Dritter
  1. Bei Dazwischentreten Dritter
  2. Bei einem atypischer Kausalverlauf
  3. Wenn bei Fahrlässigkeitsdelikten der Erfolgseintritt objektiv nicht vorhersehbar war
  4. Im Fall einer eigenverantwortliche Selbstgefährdung
  5. Im Fall einer Risikoverringerung

Dozent des Vortrages Objektiver Tatbestand: Die Lehre von der Objektiven Zurechnung mit ihren Problemfällen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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