Die Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsbindung von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsbindung“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundrechtslehre“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsbindung
  • Die juristische Person
  • Die Drittwirkung von Grundrechten
  • Fallbeispiel: Gewissensnot am Arbeitsplatz

Quiz zum Vortrag

  1. Natürliche Personen
  2. Juristische Personen
  3. Tiere
  4. Nur geschäftsfähige natürliche Personen
  1. Sie muss eine juristische Person des öffentlichen/ privaten Rechts sein.
  2. Sie muss eine inländische juristische Person sein.
  3. Das Grundrecht muss seinem Wesen nach auf die juristische Person anwendbar sein.
  4. Sie muss im Handelsregister eingetragen sein.
  1. Die Drittwirkung umfasst das Problem, ob Private durch Grundrechte verpflichtet sind.
  2. Die Drittwirkung umfasst das Problem, ob der Staat durch Grundrechte verpflichtet ist.
  3. Die Drittwirkung umfasst das Problem, ob grundrechte auch für Menschen aus Drittstaaten Anwendung finden.
  4. Die Drittwirkung umfasst das Problem, ob der Staat durch Grundrechte gegenüber Dritten verpflichtet ist.

Dozent des Vortrages Die Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsbindung

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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