Gesetzliche Beweisverwertungsverbote von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gesetzliche Beweisverwertungsverbote“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gesetzliche Beweisverwertungsverbote
  • Verbotene Vernehmungsmethoden
  • Anwendungsbereich der verbotenen Vernehmungsmethoden
  • 3-Stufen-Theorie
  • Fallbeispiel: Besser schnell gestehen!
  • Falllösung: Besser schnell gestehen!

Quiz zum Vortrag

  1. Bei der Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden gem. § 136a Abs. 3 S. 2 StPO handelt es sich um ein uneingeschränktes Beweisverwertungsverbot.
  2. Erkenntnisse aus dem Intimbereich eines Abgehörten unterliegen einem uneingeschränkten Beweisverwertungsverbot.
  3. Alle Beweisverwertungsverbote sind uneingeschränkt.
  4. Es gibt nur eingeschränkte Beweisverwertungsverbote.
  1. Bei der Verwertung von Blutproben nach § 81 StPO handelt es sich um ein eingeschränktes Beweisverwertungsverbot.
  2. Bei der Verwertung von Blutproben Minderjähriger nach § 81c Abs. 3 S. 5 StPO handelt es sich um ein eingeschränktes Beweisverwertungsverbot.
  3. Es gibt keine eingeschränkten Beweisverwertungsverbote.
  4. Erkenntnisse aus einem unzulässigen Lauschangriff unterliegen einem eingeschränkten Beweisverwertungsverbot.
  1. Außerhalb der StPO geregelt ist das Beweisverwertungsverbot in Bezug auf getilgte und tilgungsreife Eintragungen im Bundeszentralregister.
  2. Auskünfte des Schuldners aus dem Insolvenzverfahren unterliegen nach der Insolvenzordnung einem Beweisverwertungsverbot.
  3. Es gibt keine Beweisverwertungsverbote außerhalb der StPO.
  1. Die Anwendung einer verbotenen Vernehmungsmethode zieht zwingend ein Beweisverwertungsverbot nach sich.
  2. Die Anwendung einer verbotenen Vernehmungsmethode hat keine Folgen.
  3. Die Anwendung einer verbotenen Vernehmungsmethode zieht ein Beweisverwertungsverbot nach sich, sofern der Beschuldigte nicht in die Verwendung einwilligt.

Dozent des Vortrages Gesetzliche Beweisverwertungsverbote

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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