Die Gegenvorstellung und Aufsichtsbeschwerde von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Gegenvorstellung und Aufsichtsbeschwerde “ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördlicher Rechtsschutz“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Gegenvorstellung und Aufsichtsbeschwerde
  • Formlose Rechtsbehelfe im Detail
  • Aufsichtsbeschwerde im Detail
  • Fallbeispiel: Was du heute kannst besorgen, ...

Quiz zum Vortrag

  1. Mit der Gegenvorstellung wird der sachliche Inhalt einer Verwaltungsmaßnahme gerügt.
  2. Die Gegenvorstellung richtet sich an die Ausgangsbehörde.
  3. Mit der Gegenvorstellung wird das persönliche Verhalten eines Angehörigen des Öffentlichen Dienstes gerügt.
  4. Die Gegenvorstellung richtet sich an die Aufsichtsbehörde.
  1. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wird das persönliche Verhalten eines Angehörigen des Öffentlichen Dienstes gerügt.
  2. Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann mehrfach erhoben werden.
  3. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wird der sachliche Inhalt einer Verwaltungsmaßnahme gerügt.
  4. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist form- und fristgebunden.
  1. Mit der Aufsichtsbeschwerde wird der sachliche Inhalt einer Verwaltungsmaßnahme gerügt.
  2. Die Aufsichtsbeschwerde richtet sich an die Aufsichtsbehörde.
  3. Die Aufsichtsbeschwerde richtet sich an die Ausgangsbehörde.
  4. Bei der Aufsichtsbeschwerde ist das Vorliegen einer eigenen materiellen Beschwer erforderlich.
  1. Die Gegenvorstellung ist ein formloser außergerichtlicher Rechtsbehelf.
  2. Die Gegenvorstellung hat einen Devolutiv- und Suspensiveffekt.
  3. Mit der Gegenvorstellung kann nur der sachliche Inhalt eines Verwaltungsaktes gerügt werden.
  4. Die Gegenvorstellung ist verwaltungsprozessuale Sachentscheidungsvoraussetzung für die Anfechtungsklage.

Dozent des Vortrages Die Gegenvorstellung und Aufsichtsbeschwerde

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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