Gefährliche Körperverletzung (§ 224 I Nr. 3 - Nr. 5 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gefährliche Körperverletzung (§ 224 I Nr. 3 - Nr. 5 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gefährliche Körperverletzung – § 224 I Nr. 3–5 StGB
  • Die einzelnen Tatbestandsmerkmale
  • Fallbeispiel: Der Wutausbruch
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn der Täter seine Absicht planmäßig verdeckt und gerade dadurch die Abwehrbereitschaft des Opfers schwächen will.
  2. Wenn der Täter den Überraschungseffekt des Opfers ausnutzt.
  3. Wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung ausnutzt.
  4. die Definitionen von Heimtücke und Hinterlist sind gleich
  1. Bei mindestens 2 Tätern oder Beteiligten
  2. Bei mindestens 2 Tätern
  3. Bei mindestens 3 Tätern oder Beteiligten
  4. Wenn die Voraussetzungen der Mittäterschaft nach § 25 II StGB vorliegen.
  1. Wenn die Handlung abstrakte lebensgefährlich ist
  2. Wenn die Handlung konkret lebensgefährlich ist
  3. Wenn das Opfer auf Grund der Handlung verstirbt
  4. Nur dann, wenn die Körperverletzungshandlung sich gegen besonders sensible Körperteile richtet (bspw. Tritte gegen den Kopf, Messerstiche in den Bauchbereich)
  1. mindestens dolus eventualis
  2. mindestens dolus directus 1 Grades
  3. mindestens dolus directus 2 Grades
  4. mindestens Leichtfertigkeit

Dozent des Vortrages Gefährliche Körperverletzung (§ 224 I Nr. 3 - Nr. 5 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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