Der Vortrag „Gefährliche Körperverletzung (§ 224 I Nr. 1, Nr. 2 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Können Körperteile nach h.M. als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 StGB eingestuft werden (etwa bei Schläge mit der Faust ohne Boxhandschuh)?
Ist ein Schraubendreher ein gefährliches Werkzeug?
Können unbewegliche Gegenstände nach h.M. gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 I Nr. 2 StGB darstellen?
Kann Alkohol Gift i.S.d. § 224 I Nr. 1 StGB sein?
Um was für eine Art Delikt handelt es sich bei § 224 StGB?
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