Gefährdungshaftung (§ 1 HaftpflG) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gefährdungshaftung (§ 1 HaftpflG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Voraussetzungen des § 1 HaftPflG
  • Rechtsgutverletzung
  • Betriebsunternehmer
  • Begriff der Schienen- oder Schwebebahnen
  • Bei Betrieb der Bahn
  • Lernziele

Quiz zum Vortrag

  1. Es regelt die Haftung für bestimmte gefährliche Transportmittel und Anlagen.
  2. Es regelt den Aufgabenbereich der Haftpflichtversicherung.
  3. Es regelt die Haftung im Ausland.
  4. Es regelt die Haftung für Tiere.
  1. § 13 HaftPflG
  2. § 1 HaftPflG
  3. § 823 BGB
  4. § 2 HaftPflG
  1. §§ 9, 10 HaftPflG
  2. § 11 ProdHaftG
  3. § 1 HaftPflG
  4. § 3 HaftPflG
  1. Verschulden und Höhere Gewalt
  2. Rechtsgutverletzung und Schaden
  3. Betriebsunternehmer und Rechtsgutverletzung
  4. Schadenentstehung bei Betrieb der Bahn

Dozent des Vortrages Gefährdungshaftung (§ 1 HaftpflG)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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