Die Berufung (§§ 124 ff. VwGO) von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Berufung (§§ 124 ff. VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick und Definition Berufung
  • Berufungszulassungsantrag
  • Berufungsverfahren
  • Fallbeispiel: Missverständnis
  • Falllösung: Missverständnis

Quiz zum Vortrag

  1. Sind förmliche Rechtsbehelfe, durch die gerichtliche Entscheidungen vor einer höheren gerichtlichen Instanz überprüft werden können, bevor ihre Rechtskraft eintritt.
  2. Sind förmliche Rechtsmittel, durch die eine gerichtliche Entscheidung vor einer niedrigeren gerichtlichen Instanz überprüft werden, bevor ihre Rechtskraft eintritt.
  3. Sind Rechtsbehelfe, durch die behördliche Entscheidungen vor einer höheren Instanz auf ihre Richtigkeit überprüft werden, bevor ihre Rechtskraft eintritt.
  4. Sind förmliche Rechtsmittel, durch die eine gerichtliche Entscheidung vor Ausgangsinstanz überprüft werden, bevor ihre Rechtskraft eintritt..
  1. Berufung, Revision, Beschwerde.
  2. Revision, Beschwerde, einstweiliger Rechtsschutz.
  3. Berufung, Revision, vorläufiger Rechtsschutz.
  4. Revision, Beschwerde, Widerspruch
  1. In den §§ 124 ff. VwGO.
  2. In den §§ 122 ff. VwGO.
  3. In den §§ 224 ff. VwGO.
  4. In den §§ 344 ff. VwVfG.
  1. Die Einmonatsfrist.
  2. Die Zweijahresfrist.
  3. Die Einjahresfrist.
  4. Die Dreimonatsfrist.
  1. Wenn ein Berufungsgrund vorliegt, die Vorinstanz ein unrichtiges Ergebnis ermittelt hat und eine der Rechtsmittelführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist.
  2. Wenn die Vorinstanz ein unrichtiges Ergebnis ermittelt hat und eine der Rechtsmittelführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist.
  3. Wenn ein Berufungsgrund vorliegt und eine der Rechtsmittelführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist.
  4. Wenn ein Berufungsgrund vorliegt und die Vorinstanz auf Grundlage dessen zu einem falschen Ergebnis gekommen ist.

Dozent des Vortrages Die Berufung (§§ 124 ff. VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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