Entdecken Sie, was Sie lernen können.

Mit Videokursen für Beruf, Studium und Freizeit.

BGB Allgemeiner Teil (AT)

Von RA Mario Kraatz

Jetzt BGB AT online lernen und fit für die Prüfung werden!

Haben Sie den BGB AT bisher als schwieriges Rechtsgebiet in der Uni kennengelernt? Dann haben wir für Sie im Bereich des Zivilrechts das richtige Onlinelernpaket, damit Sie den BGB AT endlich richtig verstehen und prüfungsorientiert lernen!

Ihr Dozent, RA Mario Kraatz, bringt Ihnen die Themenbereiche des BGB AT auf interessante und höchst lebendige Art näher.

Im Ergebnis beherrschen Sie die klausurrelevanten Problemstellungen des o.g. Rechtsgebietes und lernen grundlegend dieses schon jetzt mit den anderen Bereichen des BGB zu verknüpfen und lernen die Inhalt klausurrelevant und klausurorientiert aufzubauen.

Lernen Sie die relevanten Studiumsinhalte praktisch von zu Hause aus – mit dem Online Repetitorium von Lilien & Kraatz in Kooperation mit der Akademie Kraatz bei Lecturio. Wiederholen Sie die Inhalte so oft Sie möchten und nutzen Sie die Flexibilität, um sich optimal auf die Prüfungen vorzubereiten.

Ihre Lernziele:

  • Erlernen der wesentliche Inhalte des BGB AT!
  • Klausurorientiertes Anwenden der Inhalte!
  • Verknüpfung des Wissens aus den einzelnen Rechtsgebieten untereinander!

Neben den Videos haben Sie außerdem Zugriff auf Downloadmaterialien und haben die Möglichkeit, anhand von Quizfragen Ihren Wissenstand zu überprüfen.

Inhalte

play symbol Natürliche und juristische Personen (v.a. § 31 BGB, § 166 BGB)
17:47
lecture locked Personenvereinigungen (v. a. §§ 741 ff., 1008 ff. BGB)
31:43
lecture locked Die Einteilung der Sachen (§§ 90 ff. BGB)
28:31
lecture locked Bestandteile der Willenserklärungen (§§ 104 ff. BGB)
18:55
lecture locked Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB)
12:12
lecture locked Wirksamwerden von Willenserklärungen (§§ 130 ff. BGB)
33:05
lecture locked Bedingungen und Zeitbestimmungen (§ 158 BGB)
20:02
lecture locked Der Abschluss von Verträgen (§§ 145 ff. BGB)
19:02
lecture locked Besonderheiten beim Vertragsschluss (Invitatio ad offerendum, Versteigerungen und ebay Verkäufe) (§§ 145 ff. BGB)
15:42
lecture locked Offener und versteckter Dissens, falsa demonstratio non nocet (§§ 154, 155 BGB)
16:26
lecture locked Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte (z. B. § 433 im Verhältnis zu § 929 BGB)
20:06
lecture locked Mittelbare und unmittelbare Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)
27:52
lecture locked Abgabe einer eigenen Willenserklärung (§ 164 BGB)
32:06
lecture locked Der Offenkundigkeitsgrundsatz (§ 164 BGB)
25:51
lecture locked Die Vertretungsmacht (§ 164 BGB)
36:23
lecture locked Der Rechtsschein der Vollmacht (§ 164 BGB)
29:20
lecture locked Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 177 BGB)
25:10
lecture locked Das Insichgeschäft (§ 181 BGB)
34:11
Quiz zum Kurs „Rechtsgeschäfte“
play symbol Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB)
23:30
lecture locked Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)
33:39
lecture locked Formnichtigkeit (§ 125 BGB)
20:26
lecture locked Irrtümer (§ 119 BGB)
33:16
lecture locked Sonderfälle des Irrtums (§ 119 BGB)
25:54
lecture locked Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)
29:17
lecture locked Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)
20:20
lecture locked Fehlendes Erklärungsbewusstsein (§ 145 BGB)
15:09
lecture locked Geheimer Vorbehalt, Scherzerklärung,Scheingeschäfte (§§ 116 ff. BGB)
18:04
lecture locked Verbotene Rechtsgeschäfte (§ 134 BGB)
30:12
lecture locked Sittenwidrige Rechtsgeschäfte (§ 138 BGB)
23:32
Quiz zum Kurs „Fehlerhafte Rechtsgeschäfte“
lecture locked Verjährungsfristen und Fristberechnung (§§ 194 ff. BGB)
32:54
lecture locked Hemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 204 ff. BGB)
20:26
lecture locked Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§§ 273, 320 BGB)
40:22
Quiz zum Kurs „Rechtsdurchsetzung insb. Einreden“
lecture locked Allgemeines und Begriffsbestimmung (§§ 305 ff. BGB)
24:00
lecture locked Einbeziehung in den Vertrag und Auslegung (§ 305 BGB)
15:08
lecture locked Inhaltskontrolle und Rechtsfolgen bei fehlerhaften und nicht einbezogenen AGB (§§ 306 ff. BGB)
17:25
Quiz zum Kurs „AGB-Recht“
Quiz zum Kurs „BGB Allgemeiner Teil (AT)“

Details

  • Enthaltene Vorträge: 35
  • Laufzeit: 14:20 h
  • Enthaltene Quizfragen: 196
  • Enthaltene Lernmaterialien: 35

Diese Kurse könnten Sie interessieren

Dozenten des Kurses BGB Allgemeiner Teil (AT)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


Rezensionen

(3)
4,3 von 5 Sternen
5 Sterne
2
4 Sterne
0
3 Sterne
1
2 Sterne
0
1  Stern
0
 
Praxisbezug
von Peter R. am 13. März 2021 für Fehlerhafte Rechtsgeschäfte

gute praktische Beispiele und damit viel Praxisbezug statt abstrakter Betrachtungen.

 
Gönnbar
von Johannes K. am 14. Februar 2021 für BGB Allgemeiner Teil (AT)

Guter Typ. Da wird der Sören von Jura Online ganz neidisch.

 
Okay
von Benedikt J. am 18. Dezember 2020 für BGB Allgemeiner Teil (AT)

Der Kurs zum BGB AT bespricht alle wesentlichen Rechtsinstitute in einem angenehmen Tempo. Der Stoffumfang ist meiner Meinung nach gut gewählt. Zwar sind die Probleme und Fälle meist eher unkomplizierter, jedoch dürfte das im BGB AT auch für das Examen ausreichen. Leider enthalten Vortrag, Folien und Quizfragen des Öfteren Ungenauigkeiten. Auch Fehler sind, so scheint es mir zumindest, keine Seltenheit. Inhaltliche Fragen werden nicht beantwortet. Ich empfinde den Kurs daher am ehesten dazu geeignet, sich nochmal alles Wesentliche ins Gedächtnis zu rufen. Als wirklich verlässliche Quelle für die Examensvorbereitung eher nicht, zumal verbleibende Unklarheiten oder Fragen zu den Fällen ungeklärt bleiben müssen.