Die Beschwerde (§§ 146 ff. VwGO) von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Beschwerde (§§ 146 ff. VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsprozessrecht: Rechtsmittel“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Beschwerde
  • Fallbeispiel: Prozesskostenhilfe
  • Lösung: Die Prozesskostenhilfe

Quiz zum Vortrag

  1. Nur, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat.
  2. Nein, hat sie grundsätzlich nicht.
  3. Ja, in jedem ihrer Anwendungsfälle.
  4. Nur, wenn sie einem Antrag nach § 80 VwGO folgt.
  1. Beschlüsse i.d.S. sind Entscheidungen des Gerichts, die keine Urteile sind.
  2. Beschlüsse i.d.S. sind Urteile des Gerichts.
  3. Beschlüsse i.d.S. können alles sein - Urteile und andere Entscheidungen des Gerichts.
  4. Beschlüsse i.d.S. sind alle Entscheidungen des Gerichts, die nicht Teil des Endurteils sind.
  1. Der Devolutiveffekt.
  2. Sie zieht keinerlei Effekt nach sich.
  3. Das Verbot der reformatio in peius.
  4. Die aufschiebende Wirkung.
  1. Ja.
  2. Nein.
  3. Zeugen sind im Rahmen keines Rechtsmittels beteiligtenfähig.
  4. Nur wenn ein besonders schwerer Fehler zu ihren lasen geht.

Dozent des Vortrages Die Beschwerde (§§ 146 ff. VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0