Die Baueinstellungsverfügung (§ 79 LBauO Bln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Baueinstellungsverfügung (§ 79 LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Baueinstellungsverfügung
  • Prüfungsschema der Baueinstellungsverfügung
  • Materielle Rechtmäßigkeit der Baueinstellungsverfügung
  • Fallbeispiel: Das große Fertigteilhaus
  • Falllösung: Das große Fertigteilhaus

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn der Tatbestand des § 79 BauO Bln erfüllt ist.
  2. Wenn lediglich formelle Illegalität besteht.
  3. Wenn lediglich materielle Illegalität besteht.
  4. Nur wenn materielle und formelle Illegalität gleichzeitig besteht.
  1. Alle baurechtlichen Vorschriften sowie alle öffentlich rechtlichen Vorschriften, die die Errichtung, Unterhaltung und den Abbruch von Anlagen betreffen.
  2. Nur die Normen, die auch im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben zu prüfen sind.
  3. Nur die Normen des Bauplanungsrechts.
  4. Nur die Normen des Bauordnungsrechts.
  1. Der Behörde ist die Ermessensausübung in eine bestimmte Richtung vorgegeben, wovon sie nur in besonderen Ausnahmefällen abweichen kann.
  2. Die Behörde ist in der Ermessensausübung völlig frei.
  3. Der Behörde steht kein Ermessen zu.
  4. Die Behörde hat zunächt darüber zu entscheiden, ob eine gebundene Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung ergeht, bevor sie ermessen ausübt.
  1. Bei besonderen Bagatellfällen.
  2. Wenn die materiellen Voraussetzungen für eine nicht vorhandene Baugenehmigung vorliegen.
  3. Wenn lediglich formelle Illegalität besteht.
  4. Wenn dem Bauherren eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren erteilt wurde und nun ein Verstoß gegen Normen vorliegt, die in diesem Verfahren nicht geprüft wurden.

Dozent des Vortrages Die Baueinstellungsverfügung (§ 79 LBauO Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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