Archiv 2016 - Zuschreibung, Überleitungsrechnung, Wirtschaftgut, Abschreibung von Gebäuden von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Zuschreibung, Überleitungsrechnung, Wirtschaftgut, Abschreibung von Gebäuden“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzg. Beispiel, Zuschreibung
  • Überleitungsrechnung
  • Beispiel
  • Abschreibung bei Gebäuden
  • Beispiel

Quiz zum Vortrag

  1. höchstens bis zu dem Betrag erfolgen, der sich ergeben hätte, wenn es bei diesem Wirtschaftsgut immer nur zu einer planmäßigen Abschreibung gekommen wäre.
  2. höchstens bis zu den Anschaffungskosten erfolgen.
  3. stets bis zu dem tatsächlichen höheren Wert erfolgen.
  1. wenn eine frühere Wertminderung, die in früheren Jahren zu einer Teilwertabschreibung geführt hat, nicht mehr nachgewiesen wird.
  2. wenn zuvor in der Handelsbilanz eine Zuschreibung erfolgt ist.
  3. immer wenn der tatsächliche Wert des Wirtschaftsguts den Buchwert der Wirtschaftsgutes in der Bilanz übersteigt.
  1. können vorgenommen werden.
  2. sind vorzunehmen, wenn sich die eingetretene Wertminderung in der Handelsbilanz als außerplanmäßige Abschreibungen niedergeschlagen hat.
  3. müssen – unabhängig von der Handelsbilanz- vorgenommen werden.
  1. im Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes.
  2. mit dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Herstellungskosten.
  3. mit der erstmaligen betrieblichen Nutzung des Gebäudes.
  1. mit dem Übergang von Nutzen und Lasten.
  2. mit dem Übergang des rechtlichen Eigentums am Grundstück.
  3. mit der erstmaligen betrieblichen Nutzung des Gebäudes.
  1. nach den um die Teilwertabschreibung geminderten Anschaffungskosten.
  2. nach dem nach der Teilwertabschreibung noch vorhandenen Restwert des Gebäudes.
  3. nach dem um die bisherigen Absetzungen für Abnutzung geminderten Restwert.
  1. nach der um den Betrag der Teilwertzuschreibung erhöhten zuletzt maßgebenden AfA – Bemessungsgrundlage.
  2. nach den um den Betrag der Teilwertzuschreibung erhöhten Anschaffungskosten.
  3. nach den Anschaffungskosten.
  1. auf die AfA – Bemessungsgrundlage ab dem auf das Jahr der Zuschreibung folgenden Jahr aus.
  2. auf die AfA – Bemessungsgrundlage ab dem Jahr der Zuschreibung aus.
  3. nicht auf die AfA – Bemessungsgrundlage aus.
  1. mit dem vollen Jahresabschreibungsbetrag zu berechnen.
  2. zeitanteilig zu berechnen.
  3. erst ab dem Folgejahr in die AfA – Berechnung einzubeziehen.
  1. mit 3 v.H. abgeschrieben.
  2. mit 2 v.H. abgeschrieben.
  3. mit 2,5 v.H. abgeschrieben.
  1. mit 2 v.H. abgeschrieben.
  2. mit 3 v.H. abgeschrieben.
  3. mit 2.5 v.H. abgeschrieben.
  1. so erhöhen sie die AfA – Bemessungsgrundlage im Jahr ihrer Entstehung.
  2. sind sie im Jahr ihrer Entstehung in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzuziehen.
  3. so erhöhen sie die AfA – Bemessungsgrundlage im Jahr ihrer Bezahlung.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Zuschreibung, Überleitungsrechnung, Wirtschaftgut, Abschreibung von Gebäuden

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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