Archiv 2016 - Zuschreibung; § 6, § 290, § 266, § 253 HGB, EStG von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Zuschreibung; § 6, § 290, § 266, § 253 HGB, EStG“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zuschreibung
  • § 6 EStG
  • § 290 HGB
  • § 266 HGB
  • BMF-Schreiben
  • § 253 HGB

Quiz zum Vortrag

  1. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ auszuweisen.
  2. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligungen“ auszuweisen.
  3. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ auszuweisen.
  1. kommt es zum Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligung“.
  2. kommt ein Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Verbundene Unternehmen“ nicht in Betracht.
  3. kommt ein Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligung“ nicht in Betracht.
  1. sowohl zum Anlagevermögen als auch zum Umlaufvermögen gehören.
  2. immer nur Anlagevermögen sein.
  3. immer nur Umlaufvermögen sein.
  1. mit dem für sie aufgewendeten Börsenpreis zuzüglich in Rechnung gestellter Transaktionskosten.
  2. nur mit dem für sie aufgewendeten Börsenpreis.
  3. mit dem für sie aufgewendeten Börsenpreis zuzüglich in Rechnung gestellter Transaktionskosten zuzüglich anfallender Kontoführungsgebühren.
  1. ist der Ansatz dieses höheren Werts nicht zulässig.
  2. ist der Ansatz dieses höheren Werts nur zulässig, wenn sich um eine voraussichtlich dauerhafte Werterhöhung handelt.
  3. ist der Ansatz dieses höheren Werts nur zulässig, wenn die Bagatellgrenze von 5 v.H. überschritten ist.
  1. ist stets von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen, wenn die Bagatellgrenze überschritten ist.
  2. ist stets von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen, wenn die Wertminderung bis zur Aufstellung der Bilanz anhält.
  3. ist nicht von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen, wenn die Wertminderung zwar die Bagatellgrenze überschreitet aber nicht bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung anhält.
  1. nur bezogen auf den reinen Börsenpreis zu berechnen.
  2. bezogen auf den Börsenpreis zuzüglich der Transaktionskosten zu berechnen.
  3. bezogen auf den Börsenpreis abzüglich der Transaktionskosten zu berechnen.
  1. ist in der Steuerbilanz eine Bewertung mit 98 € nicht zulässig.
  2. ist in der Handelsbilanz eine Bewertung mit 98 € zulässig.
  3. ist in der Steuerbilanz eine Bewertung mit 98 € zulässig.
  1. nach dem im Bilanzansatz zum 31.12. des Vorjahres enthaltenen Börsenpreis.
  2. nach dem im Bilanzansatz im Zeitpunkt der Anschaffung enthaltenen Börsenpreis.
  3. nach dem Bilanzansatz im Zeitpunkt der Anschaffung.
  1. so kann im Handelsrecht eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.
  2. so ist im Handelsrecht eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
  3. so kann weder in der Handelsbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung noch in der Steuerbilanz eine Teilwertabschreibung erfolgen.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Zuschreibung; § 6, § 290, § 266, § 253 HGB, EStG

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0