Archiv 2016 - Vollständigkeitsgebot und immaterielle Vermögensgegenstände von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Vollständigkeitsgebot und immaterielle Vermögensgegenstände“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Beispiel
  • Beispiel
  • Übungsfall

Quiz zum Vortrag

  1. kann in der Handelsbilanz in einen Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt werden.
  2. muss in der Handelsbilanz in einen Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt werden.
  3. darf in der Handelsbilanz nicht in einen Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt werden.
  1. muss in der Steuerbilanz in einen Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt werden.
  2. muss in der Steuerbilanz so wie in der Handelsbilanz behandelt werden.
  3. muss in der Steuerbilanz sofort gewinnmindernd abgezogen werden.
  1. kann er – sofern dies begründbar ist – auf einen kürzeren Zeitraum als die gesamte Laufzeit des Darlehens verteilt werden.
  2. ist eine Verteilung auf die gesamte Laufzeit des Darlehens möglich.
  3. so ist er stets auf die gesamte Laufzeit des Darlehens zu verteilen.
  1. so ist er dennoch in der Steuerbilanz durch Einstellung in den Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren.
  2. so ist in der Steuerbilanz ebenso zu verfahren.
  3. so kann er dennoch in der Steuerbilanz als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden.
  1. auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen.
  2. auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen.
  3. auf jeden beliebigen Zeitraum zwischen dem Zeitraum der Zinsfestschreibung und der Laufzeit des Darlehens zu verteilen.
  1. dürfen in der Handelsbilanz – von Ausnahmen abgesehen – aktiviert werden.
  2. müssen in der Handelsbilanz – von Ausnahmen abgesehen – aktiviert werden.
  3. dürfen in der Handelsbilanz nie aktiviert werden.
  1. Wahlrecht und steuerrechtlich ein Verbot.
  2. Wahlrecht und steuerrechtlich ein Gebot.
  3. Verbot und steuerrechtlich ein Verbot.
  1. sind handelsrechtlich und steuerrechtlich zu aktivieren.
  2. können handelsrechtlich und steuerrechtlich aktiviert werden.
  3. müssen handelsrechtlich und können steuerrechtlich aktiviert werden.
  1. können in der Handelsbilanz als Herstellungskosten aktiviert werden.
  2. dürfen in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden.
  3. dürfen in der Handelsbilanz nicht aktiviert werden.
  1. dürfen in der Handelsbilanz nicht aktiviert werden.
  2. dürfen in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden.
  3. dürfen wahlweise in der Handelsbilanz aktiviert werden.
  1. mit den bei ihrer Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet.
  2. mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
  3. mit dem bei einer Veräußerung erzielbaren Preis bewertet.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Vollständigkeitsgebot und immaterielle Vermögensgegenstände

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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