Archiv 2016 - Einführung: Umsatzsteuer und Steuerbarkeit von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Einführung: Umsatzsteuer und Steuerbarkeit“ von Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Umsatzsteuer
  • Steuerbarkeit
  • Steuerbarkeit – Lieferung und Leistung
  • Übungsfall Leistung
  • Nebenleistung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Umsatzsteuer ist eigentlich eine "Mehrwertsteuer", bei der Unternehmer letztlich nur den "Mehrwert", nämlich die Belastung auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuern.
  2. Die Umsatzsteuer belastet Umsätze in Deutschland, wobei der Unternehmer eine Entlastung durch die ihm seinerseits in Rechnung gestellte Vorsteuer bekommt.
  3. Die Umsatzsteuer wurde 1916 eingeführt und belastet nach wie vor jeden Unternehmer ohne Entlastung.
  4. Die Umsatzsteuer beträgt seit 1916 etwa 0,5 % des Umsatzes.
  1. 1. Steuerbarkeit 2. Steuerpflicht 3. Bemessungsgrundlage 4. Steuersatz 5. Besteuerungsverfahren 6. Vorsteuerabzug
  2. 1. Steuerpflicht 2. Besteuerungsverfahren 3. Rechnungsausstellung
  3. 1. Rechnung über den Umsatz 2. Besteuerung durch das Finanzamt 3. Vereinbarung des Umsatzes gemäß der Besteuerung durch das Finanzamt
  4. 1. Vereinbarung des Umsatzes mit dem Lieferanten 2. Beurteilung des Umsatzes durch das Finanzamt 3. Erstellung einer Rechnung nach den Vorgaben des Finanzamts
  1. die Verschaffung der Verfügungsmacht an Gegenständen.
  2. der Verkauf einer Ware von einem Händler an eine Privatperson, bei der zwingend ein Eigentumsübergang erfolgen muss.
  3. der Verkauf einer Ware im Rahmen einer Sicherungsübereignung.
  1. umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung i.S.v. § 3 Abs.9 UStG.
  2. umsatzsteuerlich eine Lieferung i.S.v. § 3 Abs.1 UStG.
  3. umsatzsteuerlich eine Mischleistung, bei der der Verkauf der Speisen als Lieferung und das Spülen der Teller als Dienstleistung erfasst wird.
  1. Leistungsbündel werden nach dem Grundsatz "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung" behandelt. Die unselbständigen Nebenleistungen gehen dabei für die umsatzsteuerliche Betrachtung unter. Es wird nur noch die Hauptleistung umsatzsteuerlich beurteilt.
  2. Leistungsbündel werden nach dem Grundsatz "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung" behandelt. In der Umsatzsteuer werden dann aber die Nebenleistungen und die Hauptleistungen stets wieder einzeln betrachtet und umsatzsteuerlich beurteilt.
  1. § 3 Abs.1 UStG.
  2. § 3 Abs.9 UStG.
  1. § 3 Abs.9 UStG.
  2. § 3 Abs.1 UStG.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Einführung: Umsatzsteuer und Steuerbarkeit

Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

Dipl.-Finw. und Dipl.-Betriebsw. Christoph Raabe

Dipl.-Finanzwirt und Dipl.-Betriebswirt Christoph Raabe ist Ihr Experte für die Themen der Umsatzsteuer und Bilanzierung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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