Archiv 2016 - Übertragung stiller Reserven (R 6.5 EStR), Eigenkapital von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Übertragung stiller Reserven (R 6.5 EStR), Eigenkapital“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zuschuss
  • Passivseite der Handelsbilanz - Eigenkapital
  • Kapitalrücklage

Quiz zum Vortrag

  1. als Ertrag erfasst werden.
  2. die Anschaffungskosten der beschafften Wirtschaftsgüter mindern.
  3. in einen Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt werden, der über die Nutzungsdauer des beschafften Wirtschaftsguts aufzulösen ist.
  1. dass der Zuschuss im alten Wirtschaftsjahr zugesagt wird, die Beschaffung des bezuschussten Wirtschaftsguts jedoch erst im nachfolgenden Wirtschaftsjahr erfolgt.
  2. dass der Zuschuss erst in dem auf die Beschaffung des bezuschussten Wirtschaftsguts nachfolgenden Jahr zugesagt wird.
  3. dass der Zuschuss im alten Wirtschaftsjahr beantragt wird, jedoch erst im nachfolgenden Wirtschaftsjahr zugesagt wird.
  1. der Zuschuss abzuziehen.
  2. der Zuschuss hinzuzurechnen.
  3. der Zuschuss nicht zu erfassen.
  1. sind die Abschreibungen in der Handelsbilanz größer als in der Steuerbilanz; dies führt in der Überleitungsrechnung zu einer Hinzurechnung.
  2. sind die Abschreibungen in der Handelsbilanz kleiner als in der Steuerbilanz; dies führt in der Überleitungsrechnung zu einer Kürzung.
  3. sind die Abschreibungen in der Handelsbilanz größer als in der Steuerbilanz; dies führt in der Überleitungsrechnung zu einer Kürzung.
  1. der Summe aller Stammeinlagen.
  2. der Summe aller Einlagen.
  3. der Summe aller Einlagen und der erwirtschafteten Gewinne.
  1. stets mit dem Nennbetrag.
  2. nur mit der Summe der am Bilanzstichtag bereits eingezahlten Stammeinlagen.
  3. mit dem Betrag, der dem tatsächlichen Wert aller Stammeinlagen entspricht.
  1. ist das gezeichnete Kapital dennoch mit seinem Nennbetrag auszuweisen.
  2. sind die ausstehenden Einlagen stets als Forderung zu erfassen und das gezeichnete Kapital stets mit dem Nennbetrag auszuweisen.
  3. sind die ausstehenden Einlagen stets vom Nennbetrag abzuziehen.
  1. so sind die ausstehenden Einlagen auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung auszuweisen.
  2. so sind die ausstehenden Einlagen offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen.
  3. wird dieser Vorgang bis zum Eingang der ausstehenden Einlagen nicht erfasst.
  1. so sind sie bei dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ offen abzusetzen.
  2. so können sie als Forderung ausgewiesen werden.
  3. so ist in der Hauptspalte der Passivseite der Posten „Eingefordertes Kapital“ auszuweisen.
  1. das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital mit seinem Nennbetrag ausgewiesen.
  2. das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital abzüglich aller ausstehenden Einlagen ausgewiesen.
  3. das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital abzüglich der eingeforderten Einlagen ausgewiesen.
  1. Einzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital außerhalb des gezeichneten Kapitals.
  2. alle Einzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.
  3. ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Übertragung stiller Reserven (R 6.5 EStR), Eigenkapital

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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