Archiv2014 - OECD-Musterabkommen Teil 3 von Dr. Norbert Dautzenberg

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2014 - OECD-Musterabkommen Teil 3“ von Dr. Norbert Dautzenberg ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Internationales Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufgabe 5 Teil 2
  • Aufgabe 5 Teil 3
  • Aufgabe 5 Teil 4
  • DBA Regelungen: Wichtige Prinzipien

Quiz zum Vortrag

  1. Was darf der Quellenstaat tun, was muss der Ansässigkeitsstaat tun?
  2. Wie wird die Doppelbesteuerung vermieden?
  3. Was darf der Staat, was darf der Steuerpflichtige?
  1. Alle Einkünfte sollten dem Ansässigkeitsstaat zustehen, soweit nicht dem Quellenstaat ausdrücklich zugesprochen
  2. Alle Einkünfte bekommt der Quellenstaat, sofern nicht ausdrücklich dem Ansässigkeitsstaat zugesprochen.
  1. Um Sie daran zu erinnern, dass in den Verträgen nicht automatisch alle immer an das denken, was Sie als Deutscher mal gelernt haben.
  2. Weil die Übersetzung der Texte nicht einheitlich ist / schlecht erfolgt ist.
  3. Die Abweichung in den Begriffen hat keine wirkliche Bedeutung.
  1. In Art. 13 DBA
  2. In Art. 5 DBA
  3. In Art. 6 DBA
  4. In Art. 12 DBA
  1. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit
  2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  1. In Art. 23 DBA
  2. Am Ende der jeweiligen DBA-Artikel
  3. In Art. 24 DBA
  4. In Art. 21 DBA
  1. Art. 23A
  2. Art. 23B
  3. mal Art. 23A, mal Art. 23B, je nachdem, zu welchem "Lager" der andere Vertragsstaat gehört.
  1. Dividenden und Zinsen
  2. Aufsichtsratsvergütungen und Künstlergagen
  3. Veräußerungsgewinne und Grundstückseinkünfte
  4. Arbeitnehmereinkünfte und Betriebsstätteneinkünfte
  1. in Artikel 5 DBA
  2. in § 12 AO
  3. im EStG oder KStG
  1. Auf grenzüberschreitende Dividendenzahlungen im europäischen Konzern
  2. Auf Lizenzgebührenzahlungen in der EU
  3. Auf die Zahlung von Dividenden an die Anteilseigner (natürliche oder juristische Personen)
  1. 15%, wenn die Beteiligungsquote unter 10% liegt.
  2. 0%, wenn die Beteiligungsquote 10% oder mehr beträgt.
  3. 40%
  4. 25%

Dozent des Vortrages Archiv2014 - OECD-Musterabkommen Teil 3

Dr. Norbert Dautzenberg

Dr. Norbert Dautzenberg

Dr. Norbert Dautzenberg, geb. 1964, Studium der Betriebswirtschaftslehre an der RWTH Aachen 1983-1989, Assistententätigkeit und Promotion am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Aachen und Köln, 1989-2002, danach lange Zeit als freiberuflicher Dozent und wissenschaftlicher Gutachter tätig.

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