Archiv 2016 - Maßgeblichkeitsprinzip und Grundlagen steuerlicher Wahlrechte, Geschenke als Betriebsausgaben, Fallbeispiel zu nichtabziehbaren Betriebsausgaben von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Maßgeblichkeitsprinzip und Grundlagen steuerlicher Wahlrechte, Geschenke als Betriebsausgaben, Fallbeispiel zu nichtabziehbaren Betriebsausgaben“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Maßgeblichkeitsprinzip und Grundlagen steuerlicher Wahlrechte
  • Geschenke als Betriebsausgaben
  • Fallbeispiel zu nichtabziehbaren Betriebsausgaben

Quiz zum Vortrag

  1. unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt.
  2. wegen des Maßgeblichkeitsprinzips stets entsprechend der Behandlung in der Handelsbilanz ausgeübt.
  3. nie entsprechend der Behandlung in der Handelsbilanz ausgeübt.
  1. die durch den Betrieb veranlasst sind.
  2. die überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind.
  3. die in einem Betrieb vorkommen können.
  1. stets den handelsrechtlichen Jahresüberschuss.
  2. den steuerlichen Gewinn nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG erfüllt sind.
  3. stets den steuerlichen Gewinn.
  1. handelsrechtlich abziehbare Betriebsausgaben und mindern den Jahresüberschuss.
  2. steuerrechtlich Betriebsausgaben, die jedoch den Gewinn nicht mindern.
  3. steuerrechtlich keine Betriebsausgaben.
  1. mindern nur den Jahresüberschuss laut Handelsbilanz.
  2. mindern nur den Gewinn laut Steuerbilanz.
  3. mindern weder den Jahresüberschuss laut Handelsbilanz noch den Gewinn laut Steuerbilanz.
  1. handelt es sich um eine Freigrenze. Ist sie überschritten, sind alle Geschenke an diesen Kunden nicht abziehbar.
  2. handelt es sich um eine Freigrenze. Ist sie überschritten, so ist der diese Grenze überschreitende Betrag eine nichtabziehbare Betriebsausgabe.
  3. handelt es sich um einen Freibetrag. Soweit der Freibetrag nicht überschritten ist, sind die Aufwendungen abziehbar.
  1. die Anschaffungs-/Herstellungskosten der einem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 € nicht übersteigen.
  2. die Anschaffungs-/Herstellungskosten der einem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände pro Gegenstand 35 € nicht übersteigen.
  3. die Anschaffungs-/Herstellungskosten der allen Empfängern im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 € nicht übersteigen.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Maßgeblichkeitsprinzip und Grundlagen steuerlicher Wahlrechte, Geschenke als Betriebsausgaben, Fallbeispiel zu nichtabziehbaren Betriebsausgaben

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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