Familienpersonengesellschaften von Antje Herbig

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Familienpersonengesellschaften“ von Antje Herbig ist Bestandteil des Kurses „Steuerberater Intensivkurs: Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Begrüßung /Einführung
  • Agenda
  • Steuerrechtliche Anerkennung
  • Gewinnermittlung
  • Aufgabe Familienpersonengesellschaft

Quiz zum Vortrag

  1. Es gibt keine gesetzliche Definition.
  2. § 10 AO
  3. § 15 EStG
  1. Grundsätzlich alle.
  2. Nur GbR und OHG.
  3. Nur GmbH & Co. KG.
  1. Die vereinbarten Vertragsregelungen müssen einem Fremdvergleich standhalten können und verwirklicht werden.
  2. Die vereinbarten Vertragsregelungen müssen keinem Fremdvergleich standhalten können.
  3. Die vereinbarten Vertragsregelungen müssen dem jeweiligen Regelungen des entsprechenden Bundeslandes entsprechen.

Dozent des Vortrages Familienpersonengesellschaften

 Antje Herbig

Antje Herbig

Antje Herbig ist seit über 8 Jahren in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung tätig und unterrichtet als Dozentin im Rahmen interner Schulungen. Als Diplom Kauffrau und Wirtschaftsprüferin sowie Inhaberin und Geschäftsführerin der Akademie Hoch2 GmbH gibt sie ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Fort- und Weiterbildung zukünftiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weiter. Weitere Informationen finden Sie auf www.akademiehoch2.de.

Kundenrezensionen

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 2. Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer – 3. Vermietung und Verpachtung – 4. Personengesellschaften und Mitunternehmerschaft – 5. Familienpersonengesellschaften, GmbH ...

... VI. Erscheinungsformen GmbH & Co. KG – VII. Mitunternehmerschaft – VIII. Betriebsvermögen GmbH & Co. KG – IX. Gewinnermittlung ...

... – Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. – Im weiteren Sinne Gesellschaften, bei denen als Gesellschafter ausschließlich oder überwiegend ...

... I. Allgemeines – II. Steuerliche Anerkennung – III. Gewinnermittlung – IV. Aufgabe Familienpersonengesellschaft – V. GmbH & Co. KG ...

... vorgenommene Gewinnverteilung steuerlich anzuerkennen ist. – Die betrieblichen Gründe zur Gewinnverteilung müssen gerechtfertigt sein. – Es dürfen keine außerbetrieblichen ...

... der KG beträgt 1.000.000 €. Davon entfallen auf V 900.000 € und auf S 100.000 €. S erbringt seine Kapitaleinlage, indem die Beträge vom Konto des V ...

... V und S im Verhältnis ihrer Kapitalanteile beteiligt. In 01 beträgt der Gewinn der KG laut Handelsbilanz 760.000 €. Am Gewinn und Verlust ...

... nicht mitarbeitenden Familienangehörigen, der seine Beteiligung geschenkt erhält, ist ein Gewinnanteil angemessen, der eine …