Archiv 2015 - Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens: Einheitsbilanz (Teil 3) von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens: Einheitsbilanz (Teil 3)“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzung des Beispiels Einheitsbilanz
  • Teilwertabschreibung
  • Teilwertabschreibung
  • Fortsetzung des Beispiels Einheitsbilanz

Quiz zum Vortrag

  1. wahlweise vornehmbar, wenn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung besteht
  2. Pflicht, wenn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung besteht.
  3. wahlweise vornehmbar, wenn eine vorübergehende Wertminderung besteht.
  1. höchstens bis zu dem Betrag erfolgen, der sich ergeben hätte, wenn es bei diesem Wirtschaftsgut immer nur zu einer planmäßigen Abschreibung gekommen wäre.
  2. höchstens bis zu den Anschaffungskosten erfolgen.
  3. stets bis zu dem tatsächlichen höheren Wert erfolgen.
  1. wenn eine frühere Wertminderung, die in früheren Jahren zu einer Teilwertabschreibung geführt hat, nicht mehr nachgewiesen wird.
  2. wenn zuvor in der Handelsbilanz eine Zuschreibung erfolgt ist.
  3. immer wenn der tatsächliche Wert des Wirtschaftsguts den Buchwert der Wirtschaftsgutes in der Bilanz übersteigt.
  1. können vorgenommen werden.
  2. sind vorzunehmen, wenn sich die eingetretene Wertminderung in der Handelsbilanz als außerplanmäßige Abschreibungen niedergeschlagen hat.
  3. Müssen – unabhängig von der Handelsbilanz- vorgenommen werden.
  1. liegt im Regelfall eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vor und somit ist eine Teilwertabschreibung zulässig.
  2. liegt nie eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vor und somit ist auch keine Teilwertabschreibung möglich.
  3. liegt immer nur eine vorübergehende Wertminderung vor, die nicht zu einer Teilwertabschreibung führen kann.
  1. wenn der aufgrund der Wertminderung vorliegende niedrigere Wert bei Fortführung nur planmäßiger Abschreibungen in der Hälfte der Restnutzungsdauer nicht erreicht wird.
  2. wenn der aufgrund der Wertminderung vorliegende niedrigere Wert bei Fortführung nur planmäßiger Abschreibungen innerhalb eines Drittels der Restnutzungsdauer nicht erreicht wird.
  3. wenn der aufgrund der Wertminderung vorliegende niedrigere Wert bei Fortführung nur planmäßiger Abschreibungen innerhalb eines Viertels der Restnutzungsdauer nicht erreicht wird.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens: Einheitsbilanz (Teil 3)

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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