Archiv 2013 - Maßnahmen zur Bilanzaufbereitung I von Heinz Boderius

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2013 - Maßnahmen zur Bilanzaufbereitung I“ von Heinz Boderius ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Berichterstattung / Jahresabschlussanalyse“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Maßnahmen zur Bilanzaufbereitung
  • Anschaffungswertprinzip
  • Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
  • Herstellungskosten
  • Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände

Quiz zum Vortrag

  1. Passive latente Steuern
  2. Nicht aktivierte selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem nicht strittigen Marktwert
  3. Aktive latente Steuern
  4. Firmenwert
  5. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
  1. § 253 Abs. 1 bestimmt, dass Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten anzusetzen sind.
  2. Das HGB unterscheidet nur zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen.
  3. Das Anschaffungswertprinzip des § 253 Abs. 1 HGB gilt für das Umlaufvermögen.
  4. Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten anzusetzen.
  5. Materialgemeinkosten oder Fertigungsgemeinkosten sind regelmäßig Bestandteile der Anschaffungskosten.
  1. Das Ergebnis laut Handelsbilanz ist größer als das steuerliche Ergebnis.
  2. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nach § 248 Abs. 2 HGB aktiviert.
  3. Der steuerliche Gewinn ist größer als der handelsrechtliche Gewinn.
  4. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden passiviert.
  5. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben werden handelsrechtlich als Aufwand erfasst.
  1. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gilt ein handelsrechtliches Wahlrecht.
  2. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens müssen bilanziert werden.
  3. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände müssen nicht bilanziert werden.
  4. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den gesamten Herstellungskosten anzusetzen.
  5. Für Forschungskosten besteht ein handelsrechtliches Wahlrecht und für Entwicklungskosten ein Aktivierungsverbot.
  1. Fremdkapitalzinsen dürfen in die Herstellungskosten einbezogen werden, wenn diese den Charakter von Einzelkosten haben.
  2. Bei einer Bewertung zum Mindestansatz enthalten die Herstellungskosten „Stille Reserven“, die jedoch ein externer Analytiker nicht quantifizieren kann.
  3. Alle Gemeinkosten sind Bestandteil der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB.
  4. Für Vertriebsgemeinkosten besteht ein Aktivierungswahlrecht.
  5. Verwaltungsgemeinkosten gehörten nach § 255 Abs. 2 zu den Pflichtbestandteilen.
  1. Pensionsrückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB als ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.
  2. In der Strukturbilanz werden Pensionsrückstellungen dem langfristigen Fremdkapital zugeordnet.
  3. Wirtschaftlich betrachtet können Pensionsrückstellungen Eigenkapitalcharakter haben, so dass in der Strukturbilanz eine Aufteilung in Eigen- und Fremdkapital gerechtfertigt erscheint.
  4. Steuerrückstellungen gehören in der Regel zum kurzfristigen Fremdkapital.
  5. Für „Sonstige Rückstellungen“ benötigt der externe Analytiker keine näheren Angaben zu den Fristigkeiten.

Dozent des Vortrages Archiv 2013 - Maßnahmen zur Bilanzaufbereitung I

 Heinz Boderius

Heinz Boderius

Heinz Boderius unterrichtet seit 25 Jahren angehende Bilanzbuchhalter im Handlungsbereich Berichterstattung (ehemals Jahresabschlussanalyse). Er war außerdem mehr als 20 Jahre als Dozent für das Fach Jahresabschluss tätig. Heinz Boderius ist langjähriger Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Bilanzbuchhalter bei der IHK Bochum sowie Mitglied im Prüfungsausschuss der Steuer-Fachschule Dr. Endriss.

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