Archiv 2015 - Bewertung von Rückstellungen von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Bewertung von Rückstellungen“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bewertung von Rückstellungen
  • § 266 HGB
  • § 249 HGB
  • § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB
  • Instandhaltung und Abraumbeseitigung nach R 5.7 Abs. 11 EStR
  • § 253 Abs. 1 HGB
  • Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenen Geschäften
  • Fallbeispiel: drohende Verluste aus einem Einkaufsgeschäft
  • Fallbeispiel: drohende Verluste aus einem Verkaufsgeschäft
  • Vorsichtsprinzip in der Steuerbilanz
  • Fallbeispiel: drohende Verluste aus Dauerleistungsverträgen
  • § 253 Abs. 2 HGB

Quiz zum Vortrag

  1. zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der Übergabe des Kaufgegenstands.
  2. zwischen der Übergabe des Kaufgegenstands und der Bezahlung des Kaufpreises.
  3. zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der Bezahlung des Kaufpreises.
  1. wenn der Verlust im Jahr des Vertragsabschlusses entstanden ist.
  2. wenn der Verlust im Jahr der Erfüllung entstanden ist.
  3. wenn der Verlust im Jahr der Bezahlung des Kaufpreises entstanden ist.
  1. muss in der Handelsbilanz aber darf nicht in der Steuerbilanz erfolgen.
  2. muss in der Handelsbilanz und kann in der Steuerbilanz erfolgen.
  3. darf in der Handelsbilanz aber darf nicht in der Steuerbilanz erfolgen.
  1. wenn - bezogen auf die Restlaufzeit des Mietvertrags nach dem Bilanzstichtag - insgesamt ein Verlust zu erwarten ist.
  2. wenn - bezogen auf die Laufzeit des Mietvertrags vor dem Bilanzstichtag - ein Verlust eingetreten ist.
  3. wenn bezogen auf die Restlaufzeit des Mietvertrags nach dem Bilanzstichtag insgesamt zwar ein Gewinn entstehen wird, jedoch für die Monate bis zur Aufstellung der Bilanz mit einem Verlust zu rechnen ist.
  1. wenn der vereinbarte Veräußerungserlös am Bilanzstichtag die Selbstkosten nicht mehr deckt.
  2. wenn der vereinbarte Veräußerungserlös am Bilanzstichtag zwar die Selbstkosten aber nicht den einkalkulierten Gewinnaufschlag abdeckt.
  3. nur wenn der drohende Verlust bis zum Tage der Bilanzaufstellung tatsächlich eingetreten ist.
  1. die voraussichtliche Inanspruchnahme aus der Rückstellung nach Ablauf eines Jahres ausgehend vom Bilanzstichtag erfolgen wird.
  2. die voraussichtliche Inanspruchnahme aus der Rückstellung in der Zeit nach dem Tag der Bilanzaufstellung erfolgen wird.
  3. wenn die voraussichtliche Inanspruchnahme aus der Rückstellung innerhalb des auf den Bilanzstichtag folgenden Jahres erfolgt.
  1. mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre.
  2. mit dem der ursprünglichen Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre.
  3. mit dem am Bilanzstichtag aktuellen Marktzinssatz.
  1. innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten beendet werden.
  2. bis zum Ende des dritten Monats im neuen Geschäftsjahr begonnen werden.
  3. beendet werden.
  1. wenn der Netto – Kaufpreis am Markt wegen geringer Nachfrage auf 9.000 € vor dem Bilanzstichtag sinkt.
  2. wenn der Netto – Kaufpreis am Markt vor dem Bilanzstichtag auf 9.000 € gesunken ist und nach dem Bilanzstichtag bis zur Aufstellung der Bilanz aber noch vor Übergabe des erworbenen Gegenstands wieder auf 10.000 € gestiegen ist.
  3. wenn der Netto – Kaufpreis am Markt nach dem Bilanzstichtag aber vor Aufstellung der Bilanz auf 9.000 € sinkt.
  1. der Betrag der Rückstellung hinzugerechnet werden.
  2. der Betrag der Rückstellung abgezogen werden.
  3. keine Hinzurechnung oder Kürzung vorgenommen werden.
  1. ist eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung nicht zulässig.
  2. muss eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden.
  3. muss im handelsrechtlichen aber darf nicht im steuerlichen Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet werden.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Bewertung von Rückstellungen

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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