Archiv 2017 - Bewertung der Anteile einer GmbH von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2017 - Bewertung der Anteile einer GmbH“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2017 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen gehören.
  2. nur Sachanlagen und Finanzanlagen gehören.
  3. nur Finanzanlagen gehören.
  1. Grunderwerbsteuer und Notargebühren für den Abschluss des Kaufvertrags.
  2. Kosten der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch und Maklergebühren.
  3. Notargebühren für den Abschluss des Kaufvertrags und für die Bestellung einer Grundschuld.
  1. kommt weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz ein niedrigerer Wertansatz in Betracht.
  2. kommt zwar in der Handelsbilanz aber nicht in der Steuerbilanz ein niedrigerer Wertansatz in Betracht.
  3. kommt sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz ein niedrigerer Wertansatz in Betracht.
  1. so ist in der Handelsbilanz eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorzunehmen.
  2. so ist in der Handelsbilanz eine Zuschreibung bis zur Höhe des tatsächlichen Werts vorzunehmen.
  3. so kann in der Handelsbilanz eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten erfolgen.
  1. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ auszuweisen.
  2. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligungen“ auszuweisen.
  3. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ auszuweisen.
  1. kommt ein Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligung“ in Betracht.
  2. kommt ein Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Verbundene Unternehmen“ nicht in Betracht.
  3. kommt ein Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligung“ in keinem Fall in Betracht.
  1. sowohl zum Anlagevermögen als auch zum Umlaufvermögen gehören.
  2. immer nur Anlagevermögen sein.
  3. immer nur Umlaufvermögen sein.
  1. mit dem für sie aufgewendeten Börsenpreis zuzüglich in Rechnung gestellter Transaktionskosten.
  2. nur mit dem für sie aufgewendeten Börsenpreis.
  3. mit dem für sie aufgewendeten Börsenpreis zuzüglich in Rechnung gestellter Transaktionskosten zuzüglich anfallender Kontoführungsgebühren.
  1. ist der Ansatz dieses höheren Werts nicht zulässig.
  2. ist der Ansatz dieses höheren Werts nur zulässig, wenn sich um eine voraussichtlich dauerhafte Werterhöhung handelt.
  3. ist der Ansatz dieses höheren Werts nur zulässig, wenn die Bagatellgrenze von 5 v.H. überschritten ist.
  1. ist stets von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen, wenn die Bagatellgrenze überschritten ist.
  2. ist stets von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen, wenn die Wertminderung bis zur Aufstellung der Bilanz anhält.
  3. ist nicht von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen, wenn die Wertminderung zwar die Bagatellgrenze überschreitet aber nicht bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung anhält.
  1. nur bezogen auf den reinen Börsenpreis zu berechnen.
  2. bezogen auf den Börsenpreis zuzüglich der Transaktionskosten zu berechnen.
  3. bezogen auf den Börsenpreis abzüglich der Transaktionskosten zu berechnen.
  1. ist in der Steuerbilanz eine Bewertung mit 98 € nicht zulässig.
  2. ist in der Handelsbilanz eine Bewertung mit 98 € zulässig.
  3. ist in der Steuerbilanz eine Bewertung mit 98 € zulässig.

Dozent des Vortrages Archiv 2017 - Bewertung der Anteile einer GmbH

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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